Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus. In der Nähe dieser Liegenschaft errichtete die Beklagte einen Sendemast mit einer in einer Höhe von 25 Meter installierten Mobilfunk-Basis-Station. Der Kläger begehrt die Zahlung von 180.000 EUR für die Wertminderung seiner Liegenschaft infolge der Errichtung der Sendestation der Beklagten. Er habe die Absicht gehabt, die Liegenschaft seiner Frau und seinen beiden Töchtern um ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 29. 3. 2001, GZ 23 Cg 253/99h-17 rechtskräftig zur Herausgabe von 13, jeweils mit Ohrmarkennummern bezeichneten Stieren an die Klägerin verurteilt, wobei ihm gemäß § 410 ZPO die Lösungsbefugnis eingeräumt wurde, sich durch Zahlung von S 213.385 (= EUR 15.507,29) samt 4 % Zinsen seit 1. 6. 2000 von der Herausgabeverpflichtung zu befreien. Nach den dieser Entscheidung zugrundegelegten Festste... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Pfandbestellungsurkunde vom 19. 5. 1998, in der festgehalten ist, daß die Antragstellerin gegen Hermann J*****, "aus dessen Tätigkeit für die Antragstellerin Schadenersatzforderungen aufgrund von Handlungen zum Schaden der Antragstellerin hat", begehrte die Antragstellerin "zur Sicherstellung aller Schadenersatzforderungen aus Haupt- und Nebenansprüchen aller Art bis zum Höchstbetrag von S 3,500.000,-- die der Antragstellerin gegen Hermann J*****,... mehr lesen...
Begründung: Alleineigentümer der vom gegenständlichen Eintragungsbegehren betroffenen Liegenschaft EZ ***** ist Thomas S*****. Dieser hat von der Antragstellerin zwei Darlehen über je S 300.000,- erhalten und ihr zu deren Besicherung seine Liegenschaft verpfändet. Hiezu wurden am 18.10.1996 und am 24.1.1997 in der Praxis übliche verbundene Schuldscheine und Pfandurkunden (Formularvordrucke mit maschinschriftlichen Ergänzungen und Einfügungen) ausgestellt. In den Schuldscheinen... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVEEO §210 VBEO §216 IIIhEO §217ABGB §912GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine grundbücherliche Nebengebührensicherstellung ist ausreichend tituliert und präzisiert, wenn in der betreffenden Vereinbarung das Gesamtausmaß der gesicherten Nebengebühren genannt und dazu noch eine Spezifikation dieser Ansprüche durch die Bezugnahme auf das Grundverhältnis und die Art der jeweils vorausschauend in die Sicherung einbezogenen Nebengeb... mehr lesen...
Norm: ABGB §912EO §368
Rechtssatz: Der Schuldner, der eine Leistung zu erbringen verpflichtet ist und diese Leistung nicht fristgerecht erbracht hat, muß dem Gläubiger das Interesse leisten, das dem Wert der vom Schuldner zu erbringenden Leistung entspricht, ohne daß es darauf ankäme, ob dem Gläubiger durch Ersatzvornahme Kosten entstanden sind (so schon EvBl 1956/35). Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe der von ihr gemalten Bilder 'Portrait meiner Schwester', 'Portrait meiner Freundin' und 'Drei Nonnen', in eventu die Zahlung eines Betrages von S 60.000 s.A. (AS 25) und brachte vor, sie habe dem Beklagten die genannten Bilder in den Jahren 1976 und 1977 leihweise überlassen. Im Sommer 1981 habe die Klägerin den Beklagten zur Zurückgabe der Bilder aufgefordert. Der Beklagte habe die Rückgabe abgelehnt. Der Wert eines Bil... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 FABGB §912ABGB §999
Rechtssatz: Zinsen teilen im Zwiefel als Nebengebühren das rechtliche Schicksal der Hauptsache. Entscheidungstexte 1 Ob 695/83 Entscheidungstext OGH 21.09.1983 1 Ob 695/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009938 Dokumentnummer JJR_19830921_OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §912ABGB §1333
Rechtssatz: Verzugszinsen sind Nebengebühren, die aus dem Titel des Schadenersatzes zustehen. Entscheidungstexte 3 Ob 16/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 3 Ob 16/78 Veröff: ImmZ 1979,41 = JBl 1979,144 2 Ob 554/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 2 Ob 554/85 6 Ob 11... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C2ABGB §833 D2ABGB §912ABGB §1333GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Das Benützungsentgelt für die Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft fällt nicht unter jene Forderungen, zu deren Sicherstellung ein Höchstbetragspfandrecht begründet werden kann, wohl aber die vom Benützungsentgelt in seiner jeweiligen Höhe zu entrichtenden Verzugs- und Prozesszinsen, sowie die mit der Einbringung des Benützungsentgelts verbundenen Kosten. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §912ABGB §1333GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Schadenersatzbeträge im Sinne des § 912 ABGB können durch Maximalhypotheken gesichert werden. Entscheidungstexte 3 Ob 16/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 3 Ob 16/78 Veröff: ImmZ 1979,41 = JBl 1979,144 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017738 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §823ABGB §912EO §368
Rechtssatz: Ersatz des Interesses bei Vereitelung des Anspruches eines Erben auf Ausfolgung eines Viertelanteiles an nachträglich aufgefundenen Wertgegenständen. Entscheidungstexte 7 Ob 546/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 7 Ob 546/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS... mehr lesen...
Horst R. fuhr am 25. August 1962 auf der Bundesstraße 198 in durch Alkoholgenuß beeinträchtigtem Zustand infolge überhöhter Geschwindigkeit an einen Baum. Dabei wurde u. a. er selbst tödlich, der Kläger schwer verletzt. Die X. Versicherungsgesellschaft, Zweigniederlassung D., als Haftpflichtversicherer Horst R.'s erlegte nach einer Teilzahlung von 6000 S für Schmerzengeld an den Kläger die restliche Versicherungssumme von 194.000 S am 16. Juli 1963 zu 13 Nc .../63 des Bezirksgerichtes... mehr lesen...
Norm: ABGB §912ZPO §41
Rechtssatz: Prozeßkosten sind Nebengebühren im Sinne des § 912 ABGB und teilen als Teil des Hauptanspruches dessen Schicksal (so schon SZ 11/175). Entscheidungstexte 2 Ob 105/68 Entscheidungstext OGH 25.06.1968 2 Ob 105/68 Veröff: EvBl 1969/22 S 44 = SZ 41/78 3 Ob 16/78 Entscheidungstext OGH 29.03.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §912ABGB §1325 E1ASVG §336
Rechtssatz: Die zur Durchsetzung des Schmerzengeldanspruches des Geschädigten aufgewendeten Prozeßkosten haben gleichen Rang wie der Anspruch selbst. Entscheidungstexte 2 Ob 105/68 Entscheidungstext OGH 25.06.1968 2 Ob 105/68 Veröff: EvBl 1969/22 S 44 = JBl 1969,281 = ZVR 1969/184 S 159 Euro... mehr lesen...
Die klagende Gebietskrankenkasse meldete am 10. Februar 1965 auf Grund eines Rückstandsausweises vom gleichen Tag zum Konkurs des Gemeinschuldners XY u. a. in der I. Klasse (Unterklasse I b) eine vollstreckbare Forderung für rückständige Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 29.504.44 S an. Davon wurden in der Prüfungstagsatzung vom 23. Februar 1965 lediglich 14.504.44 S in der I. Klasse festgestellt. Der weitere Teilbetrag von 15.000 S wurde vom Masseverwalter bestritten, da es... mehr lesen...
Norm: ABGB §912ASVG §64KO §51 Abs1 Z5KO §54 Abs1
Rechtssatz: Beitragszuschläge im Sinne des § 113 ASVG, die im letzten Jahr vor der Konkurseröffnung fällig wurden, sind Nebengebühren im Sinne des § 54 KO die gleich den Beiträgen in die 1. Klasse der Konkursforderungen gehören. Entscheidungstexte 5 Ob 22/66 Entscheidungstext OGH 16.03.1966 5 Ob 22/66 Veröff: EvBl 1966/316 S... mehr lesen...
Norm: ABGB §912ABGB §1295 Ia6ABGB §1323 BEO §368
Rechtssatz: Wird die aus dem Gesetz geschuldete Leistung zur Schadensgutmachung verweigert, so kann an deren Stelle entweder schon in der Klage oder im Laufe des Prozesses bis zu Schlusse der mündlichen Verhandlung aus dem gleichen Rechtstitel das Interesse gefordert werden, das darin besteht, daß der Gläubiger wirtschaftlich so gestellt wird, als wenn ordnungsgemäß geleistet worden wäre. Die Fra... mehr lesen...
Norm: ABGB §912EO §368ZPO §235 Abs4 A2ZPO §273
Rechtssatz: Schaden ist ohne Rücksicht auf den Haftungsgrund gleich Interesse. Die Interessenklage hat den Ersatz des Schadens zum Gegenstand. Entscheidungstexte 3 Ob 251/52 Entscheidungstext OGH 25.04.1952 3 Ob 251/52 3 Ob 294/56 Entscheidungstext OGH 25.07.1956 3 Ob 294/56 Ähnlich ... mehr lesen...
Die Klägerin hat im eigenen Namen als Beauftragte des Bundeskanzleramtes (Österreichhilfe) die Beklagte mit Mehl in Jute- und Leinensäcken beliefert. Da die Beklagte die Säcke nicht zurückgestellt hat, begehrt sie unter Hinweis auf die angeblich getroffene Vereinbarung, daß diese Säcke als Eigentum der klagenden Partei der Rückgabepflicht unterliegen, Rückstellung der Säcke oder Zahlung des Betrages von 66.250 S s. A. Die beiden unteren Instanzen haben im Sinne des Klagebegehrens erka... mehr lesen...
Im Vorprozeß 6 Cg 45/47 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz hat der nunmehrige Beklagte die jetzige Klägerin auf Zahlung von 9635 S samt 4% Verzugszinsen seit 19. Dezember 1945 und Prozeßkosten geklagt. Der Streitgegenstand war im Rubrum mit "Zahlung von 9846.20 S samt Anhang" bezeichnet. Wie der Kläger mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 54 Abs. 2 JN. zur Angabe eines Streitwertes von 9846.20 S gelangt ist, ist aus dem Vorakt nicht ersichtlich. Der Streitwert von 9846.2... mehr lesen...