Entscheidungen zu § 895 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1994/7/14 1Ob558/94

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Entscheidung | OGH | 14.07.1994

RS OGH 1994/7/14 1Ob558/94

Norm: ABGB §895
Rechtssatz: Besteht kein besonderes Verhältnis zwischen den Gesamtgläubigern, dann entfällt - anders als bei Zahlung durch einen Gesamtschuldner (§ 896 ABGB) - die Ausgleichspflicht jenes Mitgläubigers, der die Zahlung erhalten hat. Entscheidungstexte 1 Ob 558/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 558/94 Veröff: SZ 67/129 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1994

RS OGH 1994/7/14 1Ob558/94

Norm: ABGB §892ABGB §895WHG §3 Abs2WHG §7 Abs2
Rechtssatz: Der mehreren Hinterbliebenen zustehende Anspruch auf eine einmalige Geldleistung nach § 7 Abs 1 WHG ist eine Gesamtforderung. Das besondere rechtliche Verhältnis der Berechtigten ergibt sich aus dem Zweck der Leistung, daß ist der Ausgleich für den Hinterbliebenen durch den Tod des Wachebediensteten entgangenen Unterhalt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1994

RS OGH 1994/7/14 1Ob558/94

Norm: ABGB §895AußStrG §1 B3cJN §1 DVb1ddJN §1 DVkWHG §7
Rechtssatz: Streitigkeiten zwischen mehreren Gläubigern über den internen Ausgleich bei einer Gesamtforderung gehören auch dann auf den streitigen Rechtsweg, wenn es sich um die Aufteilung der Zuwendung nach § 7 WHG zwischen der Witwe und gesetzlichen Vertreterin und ihren minderjährigen Kindern handelt. Pflegschaftsbehördliche Sicherungsvorkehrungen sind erst nach endgültiger Klärung des... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1994

Entscheidungen 1-4 von 4