Die Klägerin stellt das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, 1. unter Vorlage eines Verzeichnisses anzugeben, was ihr von der Verschweigung oder Verheimlichung des Vermögens der Klägerin, das sich in dem auf die Namen Edith B. und Frieda K. lautenden Depot bei der Schweizerischen Creditanstalt in Zürich befand, bekannt sei, und einen Eid dahin zu leisten, daß ihre Angaben richtig und vollständig seien, 2. die in ihrem Besitz befindlichen, der Klägerin gehörigen Vermögenswe... mehr lesen...
Norm: ABGB §892
Rechtssatz: "Angehen" heißt jede Mahnung, ob gerichtlich oder außergerichtlich, hat der Gläubiger den Schuldner angegangen, so sind die Ansprüche der übrigen suspendiert; der Schuldner hat eine aufschiebende Einrede. Die Ansprüche leben wieder auf, wenn das Angehen durch den Gläubiger aufhört, wenn er seine Eintreibung nicht gehörig fortsetzt. Entscheidungstexte 1 Ob 171/59... mehr lesen...