Entscheidungen zu § 875 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

95 Dokumente

Entscheidungen 91-95 von 95

RS OGH 1958/6/25 6Ob67/58 (6Ob161/58), 1Ob19/54, 6Ob336/64, 1Ob68/71, 1Ob114/71, 3Ob631/78, 2Ob581/7

Norm: ABGB §871 CIABGB §875
Rechtssatz: Der bevollmächtigte Vertreter einer Vertragspartei oder sonst ein Hilfsorgan, dessen sich die Vertragspartei bei dem Vertragsabschluss oder zur Vorbereitung desselben bedient, ist nicht Dritter im Sinne des § 875 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 67/58 Entscheidungstext OGH 25.06.1958 6 Ob 67/58 1 Ob 19/54 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1958

TE OGH 1954/9/8 3Ob522/54

Der beim Kläger angestellte Basilius W. hat am 2. Juli 1950 beim Beklagten einen Elektrokühlschrank gegen Kassazahlung erworben und dadurch beglichen, daß er in eine Girosammelanweisung der klagenden Partei an die steiermärkische Bank, die vom Kläger selbst unterschrieben worden war, als letzte Post nachträglich einen Überweisungsauftrag an die beklagte Partei in der Höhe des Rechnungsbetrages aufnahm und auf der Girokarte, die dem Geldempfänger ausgefolgt wird, die Rechnung über den ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.09.1954

TE OGH 1950/2/22 2Ob63/50

Nach dem zwischen der Gemeinde K. als "Auftraggeberin" und der klagenden Partei als "Auftragsnehmerin" schriftlich abgeschlossenen Vertrage vom 21. Februar 1945 übernahm die klagende Partei die Aufführung einer Luftschutzstollenanlage. Die Arbeiten auf Grund dieses Vertrages hatte nach Punkt IV des Vertrages die Auftraggeberin zu bezahlen. Die Vertragsurkunde ist mit dem Siegel der Gemeinde K. und der Unterschrift des damaligen Bürgermeisters versehen. Die klagende Partei begehrte für... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.02.1950

RS OGH 1950/2/22 2Ob63/50

Norm: ABGB §875
Rechtssatz: Die Erfüllung eines öffentlich - rechtlichen Auftrages durch eine Gemeinde kann bei Luftschutzmaßnahmen , die als solche für den ns - Staat nicht typisch waren , keinen Zwang im Sinne des § 875 ABGB darstellen . Entscheidungstexte 2 Ob 63/50 Entscheidungstext OGH 22.02.1950 2 Ob 63/50 Veröff: SZ 23/39 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1950

RS OGH 1939/7/27 8RG222/39 - GZ vom OGH vergeben

Norm: ABGB §875
Rechtssatz: RG 27.7.1939, VIII 222 Zur Frage, wer "Dritter" im Sinne des § 875 ABGB ist. Veröff: DREvBl 1939/528 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1939:RS0105041 Dokumentnummer JJR_19390727_RG00002_0080RG00222_3900000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1939

Entscheidungen 91-95 von 95