Norm
ABGB §875Rechtssatz
Die Erfüllung eines öffentlich - rechtlichen Auftrages durch eine Gemeinde kann bei Luftschutzmaßnahmen , die als solche für den ns - Staat nicht typisch waren , keinen Zwang im Sinne des § 875 ABGB darstellen .
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0016313Dokumentnummer
JJR_19500222_OGH0002_0020OB00063_5000000_002