Die Antragstellerin beantragte am 29.6.2005 die Festsetzung der Grenzen ihrer Wegparzellen Gst 2993/1 und 2993/2 in der EZ 416 gegenüber den Grenzen der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Gst 1277, 1269, 1250, 1244, 1232, 1222 und 1219 je in EZ 247 je KG Weißenkirchen. Sie brachte vor, sie habe außergerichtlich auf ihre Kosten einen Fachmann, DI A*****, beauftragt, die Grenzen in der Natur auszustecken und eine Grenzverhandlung durchzuführen. Dem hier maßgeblichen "Teil 1" des Vermessu... mehr lesen...
Norm: ABGB §853
Rechtssatz: Zur Kostenentscheidung im Grenzberichtigungsverfahren Entscheidungstexte 22 R 15/07y Entscheidungstext LG Wels 31.01.2007 22 R 15/07y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00519:2007:RWE0000018 Dokumentnummer JJR_20070131_LG00519_02200R00015_07Y0000_002 mehr lesen...
Norm: ZPO §51ZPO §233JN §40 aABGB §853
Rechtssatz: Im Fall der Überweisung eines außerstreitigen Grenzberichtigungsantrags ins streitige Verfahren nach § 40 a JN wird das außerstreitige Prozeßrechtsverhältnis erst durch diese Entscheidung beendet. Für die Kosten des anläßlich der "Umdeutungsentscheidung" für nichtig erklärten Außerstreitverfahrens ist daher noch § 853 ABGB anzuwenden, die analoge Anwendung des § 51 ZPO scheidet aus. Der Fall de... mehr lesen...