Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zu Punkt 1.) zur Last gelegt, er habe am 03.12.2008, 03.01.2009 und 07.01.2009 mit dem Pistengerät Kässbohrer PB 100, Typ Nr. WKU4821 MAGL011026, Motornummer MP, ohne Bewilligung des Besitzers den Wald auf dem Grundstück Nr., KG Dbw befahren, obwohl das Befahren von Wald nur mit Zustimmung des Waldeigentümers zulässig ist. Eine solche Erlaubnis habe er nicht besessen. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ForstG §33 Abs3 ABGB §825 ForstG § 33 heute ForstG § 33 gültig ab 01.01.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 576/1987 ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812... mehr lesen...