Norm: ABGB §819 AußStrG 2005 §177 ABGB § 819 heute ABGB § 819 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 819 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 819 gültig von 01.01.181... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Angelika G***** wurden mit Beschluss des Erstgerichts vom 24. 11. 2009 zu TZ 7562/09 ob der Liegenschaft EZ 748 Grundbuch *****, je zur Hälfte im Eigentum des Michael und der Monika O*****, nachstehende Eintragungen bewilligt: 1. Einverleibung der Löschung des Pfandrechts im Höchstbetrag von 200.000 EUR für die B***** AG (nunmehr U***** AG) C-LNR 9; 2. Einverleibung des Eigentumsrechts im Rang TZ 6371/09 für Angelika G*****, geboren am 9. 3. 1980; 3. Einv... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 29. September 1983 verstorbenen Hilda Anna B***** wurde der Nachlass aufgrund des Gesetzes den beiden Töchtern Ursula S***** und Bärbel B***** (der nunmehrigen Antragstellerin) eingeantwortet. Die Verstorbene hatte über ihr Vermögen letztwillig ohne Erbeneinsetzung nur in Form von Legaten verfügt. In Ansehung des der Antragstellerin vermachten Hauses lautete die letztwillige Verfügung wie folgt: „Ich, Hilda B*****, geb. W*****, ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der noch zu Lebzeiten des ursprünglich Beklagten, der am 16. März 2004 verstarb, erhobenen Klage verhielt das Erstgericht mit Urteil vom 2. Februar 2005 dessen Verlassenschaft zur Zahlung von 50.870,98 EUR sA an die klagende und nun betreibende Partei. Dasselbe Gericht bewilligte der betreibenden Partei gegenüber der Verlassenschaft auf Grund deren Besorgnis, ohne diese Maßnahme in der Hereinbringung ihrer Forderung behindert „oder verlustig" zu werden, mit ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 23. Juli 2003 verstorbenen Josef L*****, über den Revisionsrekurs der Erben 1. Edith J*****; 2. Josef L*****; und 3. Kurt L*****, sämtliche vertreten durch Dr. Franz Leopold, öffentlicher ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der am 25. April 2005 verstorbenen Margot M*****, zuletzt wohnhaft, *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Ludmilla K*****, vertreten durch Dr. Gerhard Preisl und Dr. Helgar Georg Schneider, R... mehr lesen...
Begründung: Mit seinen Beschlüssen vom 3. April 2003 nahm das Erstgericht die auf Grund des Gesetzes abgegebene unbedingte Erbserklärung des erblasserischen Neffen zu Gericht an, hielt dessen Erbrecht für ausgewiesen, nahm die Einantwortung des Nachlasses an ihr vor und erklärte das Verlassenschaftsverfahren mit Rechtskraft der Einantwortungsurkunde für beendet. Es kündigte an, dass auf Grund der Ergebnisse der Verlassenschaftsabhandlung ob der zum Nachlass gehörigen Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Komplementär einer am 1. September 2000 errichteten und am 22. September 2000 im Firmenbuch eingetragenen, näher genannten Kommanditgesellschaft (im Folgenden nur KG) war der nunmehrige Verpflichtete, Kommanditistin war seine Ehegattin. Die beiden Gesellschafter, deren Ehe am 25. April 2001 geschieden wurde, vereinbarten mit gerichtlichem Vergleich vom 10. September 2002, dass die Kommanditistin mit Wirkung vom 25. April 2001 (Tag der Ehescheidung) aus der KG ausschei... mehr lesen...
Begründung: Zu EZ ***** Grundbuch ***** ist im B-Blatt als Eigentümer Johann G*****, geboren am *****, einverleibt. Die Antragstellerin bringt nun in ihrem Grundbuchsgesuch vor, Gernot G*****, geboren am *****, sei Eigentümer dieser Liegenschaft und es werde die Einverleibung des Pfandrechtes für die Kreditforderung der Antragstellerin im Höchstbetrag von EUR 36.400 im Range der Rangordnung unter C-LNR 3a begehrt. Sie schloss die Kopie des Abhandlungsprotokolls an, aus dem sich er... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Frage der Aktivlegitimation der Klägerin hat das Berufungsgericht zutreffend auf die sich aus § 547 ABGB ergebenden Wirkungen der Annahme der Erbschaft verwiesen. Nach ständiger Rechtsprechung gehen durch die Einantwortung die zur Todeszeit im Besitz des Erblassers befindlichen Rechte auf den Erben über, wobei die Einantwortung alle zum Nachlass gehörigen Vermögensbestandteile umfasst und nicht nur jene, die der Abh... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder unheitlich ist (§ ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat eine seit 30. Jänner 1992 vollstreckbare Forderung von 500.000 S gegen ihren geschiedenen Ehegatten, der Erbe seiner am 27. November 1998 verstorbenen Mutter war, die ihrerseits "außerbücherliche" Eigentümerin der Liegenschaft EZ 229 GB ***** war; bücherlicher Eigentümer war noch ihr verstorbener Ehegatte. Der geschiedene Ehegatte der Klägerin verkaufte mit notariellem Erbschaftskaufvertag vom 13. August 1999 (im Folgenden nur Kaufvertrag) die Erbscha... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die Liegenschaft EZ***** Grundbuch ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thomas W***** eingeantwortet. Hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft war Margarete B***** Vermächtnisnehmerin nach Thomas W*****. Mit Amtsurkunde gemäß § 178 AußStrG des Bezirk... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 6. 1990 verstorbene Philipp Heinrich G***** errichtete am 14. 10. 1987 und ergänzt am 1. 3. 1988 sowie am 13. 3. 1990 ein Testament, in dem er Holger G*****, einen seiner Söhne, zum Alleinerben einsetzte und hinsichtlich der übrigen Kinder, darunter auch den Kläger und den Beklagten bestimmte, dass er ihnen "je sieben Prozent" seines Realbesitzes zur Abgeltung ihres Pflichtteiles" vermache. Weiters sollten der Beklagte sowie ein weiterer Sohn sich alle Sc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen waren bei der beklagten Partei ab 1. Juli 1990 mit einer fixen Arbeitszeit Montag bis Freitag von 9,00 bis 18,00 Uhr in deren Fotolabor und Fotostudio gegen ein monatliches Entgelt von je 21.600 S brutto, 14 x jährlich, beschäftigt. Die Klägerinnen wurden nicht zur Gebietskrankenkasse angemeldet, um die beklagte Partei nicht mit zusätzlichen Lohnnebenkosten zu belasten. Die Parteien vereinbarten vielmehr, daß sich die Klägerinnen als selbständige Fotograf... mehr lesen...
Begründung: Die am 12.4.1905 geborene Versicherte Friederike P***** bezog seit 1994 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 5. Ein am 28.8.1995 eingebrachter Erhöhungsantrag wurde mittels Bescheid der Beklagten vom 20.9.1995 abgelehnt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Beklagten vom 17.1.1996 wurde ein weiterer Antrag der Klägerin vom 22.12.1995 auf Erhöhung des Pflegegeldes mit der
Begründung: zurückgewiesen, seit Recht... mehr lesen...
Norm: ABGB §547 ABGB §797 ABGB §819 ABGB § 547 heute ABGB § 547 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 547 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 797 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19.11.1992 bestellte das Erstgericht für Johanna B***** einen Sachwalter zur Besorgung aller Angelegenheitem, Sachwalter war Mag.Alfons Steiner vom Verein für Sachwalterschaft in Wels. Der Sachwalter legte am 13.1.1994 für den Zeitrau, 1.1.1993 bis 31.12.1993 und am 6.4.1994 für den Zeitraum 1.1.1994 bis 26.3.1994 Rechnung. Die genehmigte Schlußrechnung wurde dem Verlassenschaftsverfahren nach der am 26.3.1994 verstorbenen Johanna B***** zugrunde g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bis 1994 Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft im 19. Wiener Gemeindebezirk. In dem darauf erbauten Haus bewohnte eine am 22.August 1992 ohne Hinterlassung eintrittsberechtigter Personen verstorbene Hauptmieterin die Wohnung top.Nr.8. Die Fahrnisse des Nachlasses wurden deren Neffen mit Beschluß vom 14.Oktober 1992 an Zahlungs Statt überlassen. Eine „Kündigung der Verlassenschaft“ nach der verstorbenen Hauptmieterin erfolgte nicht; mit der Ve... mehr lesen...
Norm: AußStrG §174 D ABGB §819 Geo §149 Abs4Geo §315 AußStrG § 174 heute AußStrG § 174 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 AußStrG § 174 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 ABGB § 819 heute ... mehr lesen...
Begründung: Josef Erwin G***** verstarb ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Der Nachlaß besteht aus einem Guthaben bei der Österreichischen Postsparkasse in Höhe von S 75.256,02. An Nachlaßforderungen wurden seitens der Alters- und Pflegeheim R***** GesmbH Pflegekosten von S 16.948,80, seitens des Bestattungsunternehmens Bestattungskosten von S 18.310 und seitens Engelbert E***** an bevorschußten (weiteren) Begräbniskosten S 1.751 angemeldet, die als Passiven in ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Rekursgerichtes fehlen die in § 126 Abs 2 GBG iVm § 14 Abs 1 AußStrG normierten Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses, sodaß sich die Entscheidung auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken kann (§ 16 Abs 3 AußStrG, § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen der Ansicht des Rekursgerichtes fehlen die in Paragraph 126, Absatz 2, GBG in Verbindung mit Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und ihr Ehegatte sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft in ***** Wien, G*****gasse *****. Am 14.2.1961 schloß die damalige Liegenschaftseigentümerin Marianne L***** mit Jakob R***** einen unbefristeten Mietvertrag betreffend das Bestandobjekt top.Nr.1 in diesem Haus zur Nutzung für Geschäftszwecke des Jakob R*****. Der dem Mietvertragsvordruck von den Vertragsparteien hinzugefügte Punkt 12. lautet: "Die Vermieterin erklärt verbindlich, keinen E... mehr lesen...
Begründung: Die erbl. Schwester hat als Testamentserbin die unbedingte Erbserklärung abgegeben; die pflichtteilsberechtigten Eltern der Erblasserin haben auf ihre Ansprüche verzichtet. Das eidesstättige Vermögensbekenntnis vom 17.2.1993 weist Aktiven von S 340.453,52 und Passiven von S 116.055,87 aus. Vier von der Erbin bei der Todfallsaufnahme als weiterer Nachlaß bezeichnete, jedoch in Verwahrung des Zweitrevisionsrekurswerbers befindliche Sparbücher wurden in das eidesstättige ... mehr lesen...
Begründung: Zur Verlassenschaft des am 13.2.1991 verstorbenen Kurt B***** haben neben der Witwe des verstorbenen dessen eheliche Kinder Doris und Kurt sowie der am 4.10.1990 geborene Maximilian Leopold D***** auf Grund des Gesetzes bedingte Erbserklärungen abgegeben. Letzterer stützte sein gesetzliches Erbrecht auf die Behauptung, ein uneheliches Kindes des Erblassers zu sein. Tatsächlich stellte das Bezirksgericht Liesing mit Urteil vom 1.8.1991, 1 C 74/91-8, das am 14.9.19... mehr lesen...
Begründung: In dem vor dem Bezirksgericht Mödling zu 2 A 323/87 geführten Verlassenschaftsverfahren nach dem am 25.12.1985 verstorbenen iranischen Staatsbürger Karim H***** gaben dessen Witwe Pouran H***** (K*****) zu einem Drittel und seine drei Töchter Rosita, Saira und die mj.Lona H*****, letztere vertreten durch ihre Mutter, zu je 2/9 des Nachlasses bedingte Erbserklärungen ab. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Mödling vom 22.9.1987, der vom Rekursgericht bestätigt wurde, ... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, sie habe der Erblasserin Pflegeleistungen im Gegenwert von S 365.480,-- erbracht, die ihr von der Verlassenschaft abzugelten seien, sie müsse befürchten, daß das Nachlaßvermögen verschwinden werde, zumal der erbserklärte Alleinerbe offenbar kein regelmäßiges Einkommen beziehe, beantragte die Rechtsmittelwerberin schon am 23.6.1993 die Nachlaßabsonderung. Diesen Antrag wies das Erstgericht ab; dem dagegen von der Antragstellerin erhobenen Rekurs gab ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Alleinerbin nach dem am 7.2.1988 verstorbenen Gustav R*****. Dieser war Eigentümer der Liegenschaft EZ 99 KG H***** samt gondirenden Fischrecht". Mit Notariatsakt vom 14.1.1983 hat Gustav R***** unter anderem diese Liegenschaft "im derzeitigen Zustand samt allen Bestandteilen sowie dem rechtlichen und dem tatsächlichen Zugehör, mit allen Rechten und Vorteilen, wie dieses die Übergeberseite bisher besaß und benützte oder wie sie dieses doch zu besit... mehr lesen...
Norm: ABGB §819 TirGVG §16 ZPO §1 Ag ABGB § 819 heute ABGB § 819 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 819 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 819 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist zwar richtig, daß der Erbe Eigentum an in den Nachlaß fallenden Grundstücken nicht erst mit der Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Grundbuch, sondern bereits mit der Einantwortung erwirbt. Die grundbücherliche Einverleibung hat in diesem Fall nur noch insofern Bedeutung, als der Erbe dadurch den bücherlichen Besitz erlangt. Die Bestimmungen der §§ 21 und 94 GBG verhindern jedoch im Grundbuchsverkehr j... mehr lesen...