Begründung: Mit Beschluss vom 18. Mai 2005 wurde über das Vermögen einer näher genannten Kauffrau (im Folgenden nur Gemeinschuldnerin) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und die nun klagende Rechtsanwältin zur Masseverwalterin bestellt. Der Beklagte war mit der Gemeinschuldnerin befreundet und hielt als Treuhänder deren Geschäftsanteile an einer GmbH, über deren Vermögen am 3. April 2007 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Mit Notariatsakt vom 25. November 1999 hatte Karl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §813ABGB §814
Rechtssatz: Die Anmeldung der Forderung eines Verlassenschaftsgläubigers in Verlassenschaftsverfahren kann unterbleiben, wenn die Forderung dem Erben oder Kurator bekannt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 175/08v Entscheidungstext OGH 03.10.2008 3 Ob 175/08v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mariella S*****, und 2. Ing. Anton M*****, beide vertreten durch Mag. Axel Bauer, Rechtsanwalt in Wien, sowie der Nebenintervenienten auf ihrer Seite 1. Dr. Alfred M*****, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des von mehreren Gläubigern und dem Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Verpflichteten betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens wurden die Liegenschaften EZ 90050 und 336 (Hälfteanteil) KG Gries am Brenner am 9.1.1985 um das Meistbot von 5,250.000 S dem Landeskulturfonds für Tirol zugeschlagen. Der Zuschlag erwuchs in Rechtskraft. Im Meistbotsverteilungsbeschluß vom 25.11.1985 wies das Erstgericht den Meistbotsrest von 2,296.705,92 S der Konkursma... mehr lesen...
Norm: ABGB §814ABGB §815KO §48 Abs2KO §50
Rechtssatz: Was nach Befriedigung der Absonderungsgläubiger von den Meistboten versteigerter Sondermassen übrig bleibt, ist nicht dem Gemeinschuldner persönlich, sondern der gemeinschaftlichen Konkursmasse zuzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 31/87 Entscheidungstext OGH 18.03.1987 3 Ob 31/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gewährte Karl B, dem Vater des Beklagten bis zum Jahre 1959 in mehreren kleineren Beträgen Darlehen von insgesamt S 43.000. Dies bestätigte Karl B im Schuldschein vom 29.12.1959. Vereinbart wurde Wertsicherung und 5 %ige Verzinsung. Zur Sicherstellung des Darlehens von S 43.000 s.A. bestellte Karl B die ihm gehörige Liegenschaftshälfte der EZ 764 KG Hernals zum Pfand. In der Folge wurde der Schuldschein auch verbüchert. Karl B verstarb am 3.11.1979. D... mehr lesen...
Norm: ABGB §802ABGB §814
Rechtssatz: Durch die Einantwortung, die auf Grund einer unter Vorbehalt der Rechtswohltat des Inventars abgegebenen Erbserklärung erfolgte, wird die Wirksamkeit bestehender Pfandrechte eines Gläubigers an Nachlaßsachen nicht berührt. Sie wirken daher wie Absonderungsrechte im Konkurs. Entscheidungstexte 1 Ob 513/85 Entscheidungstext OGH 17.04.1985 1 Ob ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die verspätete Geltendmachung seiner Forderung schadet einem Gläubiger nur insoweit, als er nur im Rahmen der noch vorhandenen Nachlaßaktiven befriedigt wird. jedoch dürfen jene Gläubiger, die rechtzeitig angemeldet haben, nicht schlechter gestellt werden, als wenn sich ersterer innerhalb der Ediktalfirst gemeldet hätte. Entscheidungstexte 6 Ob 598/76 Entscheidungstext OGH 10.07.1976 6 Ob 598/76 SZ 49/77 8 Ob 537/77 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...