RS OGH 2025/9/18 3Ob175/08v; 2Ob100/25g

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Veröffentlicht am 03.10.2008
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Rechtssatz

Die Anmeldung der Forderung eines Verlassenschaftsgläubigers in Verlassenschaftsverfahren kann unterbleiben, wenn die Forderung dem Erben oder Kurator bekannt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124124

Im RIS seit

03.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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