Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1.1. Mit Beschluss vom 2.7.2009, 3 P 43/09w-18, bestellte das Bezirksgericht XXXX eine Rechtsanwältin zur Sachwalterin für XXXX , die Mutter des Beschwerdeführers. Mit Schriftsatz vom 3.7.2009 beantragte die Sachwalterin die pflegschaftsbehördliche Genehmigung der Aufkündigung der Mietwohnung sowie der Änderung des dauerhaften Wohnortes der Mutter des Beschwerdeführers. Diesen Anträgen gab das Bezirksgerich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.07.2017 Norm: ABGB §813 ABGB §814 GGG Art.1 §32 TP7 ABGB § 813 heute ABGB § 813 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 813 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ... mehr lesen...