Norm: ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 §760ABGB idF ErbRÄG 2015 §750ABGB §806
Rechtssatz: Der Antrag der Finanzprokuratur auf Übergabe der Verlassenschaft kann – anders als die unwiderrufliche Erbantrittserklärung (§ 806 ABGB) – wirksam zurückgezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 54/18g Entscheidungstext OGH 25.09.2018 2 Ob 54/18g Veröff: SZ 2018/72 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin verstarb am 2. 8. 2008. Sie hinterließ ihren Ehemann sowie ihre Mutter. Mit Schriftsatz vom 4. 9. 2008 beantragte der Ehemann die Durchführung der Verlassenschaft im schriftlichen Wege und erklärte, dass die Verstorbene weder leibliche noch angenommene Kinder habe. Im Schriftsatz vom 3. 10. 2008 gab er die Erbantrittserklärung und die Vermögenserklärung ab, stellte weitere Anträge und teilte auch mit, dass die Mutter der Erblasserin am 14. 8. 2008 einen... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Der Sohn der Erblasserin erklärte mit Schreiben vom 9. 2. 2005, auf das ihm zustehende ges... mehr lesen...
Begründung: Die verstorbene Theresia W***** widerrief im Testament vom 13. 7. 2007 alle früheren letztwilligen Anordnungen, setzte ihren Sohn Josef W***** als Erben auch der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch ***** ein und vermachte ihrem Sohn Alois W***** die Liegenschaft EZ 75 Grundbuch *****. Alois W***** erklärte in der vor der Gerichtskommissärin abgehaltenen Tagsatzung vom 8. 7. 2008, dieses Legat nicht anzunehmen. Er vertrat den Rechtsstandpunkt, dass ihm die gesamte Erbschaft, jed... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlass des am 24. 9. 1996 verstorbenen Erblassers wurde einem seiner Söhne, dem Revisionsrekurswerber, in dem seit 26. 9. 1996 anhängigen Verlassenschaftsverfahren mit dem im dritten Rechtsgang ergangenen Beschluss vom 29. 3. 2004 - auf dem Boden des Mantelbeschlusses vom gleichen Tag - neuerlich "zur Gänze" eingeantwortet. Das Rekursgericht bestätigte den "Finalisierungsbeschluss" (Mantelbeschluss) und die Einantwortung. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §806
Rechtssatz: Da die Erbserklärung unwiderruflich ist (§806 ABGB), kann sie nur beschränkt geändert werden. Bis zur Rechtskraft der Einantwortung kann der Titel geändert werden; die nachträgliche Änderung der in Anspruch genommenen Erbquote wird (zumindest dann) als zulässig angesehen, wenn sie auf Änderungen im Verlassenschaftsverfahren zurückzuführen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §806ABGB §869ffAußStrG §122
Rechtssatz: Als prozessuale Erklärung passen auf die Erbserklärung die für den rechtsgeschäftlichen Verkehr bestimmten Vorschriften der §§ 869 ff ABGB nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 80/00v Entscheidungstext OGH 12.04.2000 4 Ob 80/00v Veröff: SZ 73/69 1 Ob 280/04i Entscheidungstext OGH 25.01.2... mehr lesen...
Norm: ABGB §806ABGB §807
Rechtssatz: Bedingte Erbserklärungen können noch vor der Inventarisierung in unbedingte umgewandelt werden; dies gilt jedoch nicht für bereits unbedingt abgegebene Erbserklärungen. Die Unzulässigkeit einer solchen späteren bedingten Erbserklärung führt zu deren Zurückweisung. Eine Annahme dieser späteren Erbserklärung als bloße Abänderung des Erbrechtstitels bzw Erweiterung der Erbquote scheidet wegen der nach dem einde... mehr lesen...
Norm: ABGB §806ABGB §807
Rechtssatz: Gemäß § 807 ABGB kommt die Errichtung eines Inventars aus welchem Grunde immer (hier: wegen derzeit bedingten Erbserklärungen anderer gestzlicher Erben) hinsichtlich der Haftungsbeschränkung auch den unbeschränkt erbserklärten Erben zugute. Da jedoch diese bedingten Erbserklärungen noch vor Inventarserrichtung in eine unbedingte umgewandelt werden können, darf der für diesen Fall bereits unbeschränkt haftend... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Gericht zweiter Instanz über Rekurs der erbl.Tochter und Testamentserbin Margarethe K*****, die für den erbl.Sohn Herbert L***** ausgestellte Einantwortungsurkunde und den vorausgegangenen Mantelbeschluß mit Ausnahme der Annahme der Erbserklärung des Sohnes auf. Es trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung durch Anleitung der erbl.Tochter Margarethe K***** zur Abgabe einer Erbserklärung und sodann Abführung des Verfahrens g... mehr lesen...
Norm: ABGB §806
Rechtssatz: Der Vermächtnisnehmer kann nicht später eine Erbquote in Anspruch nehmen, die dem Verhältnis der Werte der Vermächtnisse nicht entspricht, weil dies einen teilweisen Widerruf der Erbserklärung bedeuten würde. Entscheidungstexte 3 Ob 518/91 Entscheidungstext OGH 27.11.1991 3 Ob 518/91 NZ 1992,131 European... mehr lesen...
Begründung: Der (laut Sterbeurkunde) am 24.2.1985 verstorbene Erblasser errichtete am 19.2.1985 eine letztwillige Verfügung, in der es ua heißt: "1. Das gesamte Inventar meiner Wohnung in ***** G*****, L*****gasse ***** ist Eigentum von Prof.Dr.E.K*****. Ich vermache ihr das Wohnrecht in dieser Wohnung und die freie Verfügbarkeit hierüber auch durch Verkauf. Desgleichen vermache ich ihr die gesamten Bruttoeinnahmen aus der Vermietung der vis-a-vis gelegenen Wohnung, derzeit Archit... mehr lesen...
Begründung: Adolf Heinrich P***** verstarb am 19.11.1989. Er hinterließ weder eine Ehegattin noch einen Nachkommen; seine nächsten lebenden Blutsverwandten sind seine Schwester Hildegard M***** und sein Neffe Peter K*****. Im Verlassenschaftsverfahren nach dem Verstorbenen wurden folgende letztwillige Verfügungen kundgemacht: Eine notariell errichtete Vermächtnisanordnung vom 1.10.1985, in der der Erblasser die Liegenschaft EZ 443 KG G***** der Römisch-Katholischen Pfarrkiche G***... mehr lesen...
Begründung: Eine Schwester und die Tochter einer vorverstorbenen Schwester der Erblasserin haben durch einen gemeinsamen Erbenvertreter "auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte des gesamten Nachlasses die bedingten Erbserklärungen" abgegeben. Das Abhandlungsgericht hat diese Erklärungen zu Gericht angenommen. Die Nichte der Erblasserin ist nachverstorben. Hierauf erklärte zunächst die Schwester der Erblasserin, "im Hinblick auf das Ableben ... nunmehr auf Grund des Gesetzes zum gesam... mehr lesen...