Begründung: Der Kläger war testamentarischer Alleinerbe seiner am 13. 9. 2001 verstorbenen Großmutter. Im Verlassenschaftsverfahren wurde der Nebenintervenient zum Gerichtskommissär bestellt. Nach Erhebung der Vermögenswerte durch seine Substitutin wurde am 23. 6. 2003 das Inventar errichtet, in das ein Wertpapierdepot mit einem Betrag von 27.180 EUR aufgenommen wurde. Depotinhaber war aber nicht die Erblasserin, wie aus dem dem Inventar beigelegten Depotauszug eindeutig ersichtlich... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin verstarb am 2. 8. 2008. Sie hinterließ ihren Ehemann sowie ihre Mutter. Mit Schriftsatz vom 4. 9. 2008 beantragte der Ehemann die Durchführung der Verlassenschaft im schriftlichen Wege und erklärte, dass die Verstorbene weder leibliche noch angenommene Kinder habe. Im Schriftsatz vom 3. 10. 2008 gab er die Erbantrittserklärung und die Vermögenserklärung ab, stellte weitere Anträge und teilte auch mit, dass die Mutter der Erblasserin am 14. 8. 2008 einen... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Der Sohn der Erblasserin erklärte mit Schreiben vom 9. 2. 2005, auf das ihm zustehende ges... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 1. 2008 erging zu 2 A 305/06k-19 des Bezirksgerichts Floridsdorf in der Verlassenschaftssache nach Emma K***** ein Einantwortungsbeschluss, womit aufgrund des Gesetzes und über erfolgte Erbsentschlagung der erblasserischen Tochter Christa H***** den Enkeln der Erblasserin Christian H*****, Friedrich H***** und Alexander H***** die Verlassenschaft zu je einem Drittel eingeantwortet wurde. Die Erblasserin war Eigentümerin von 9/32 Anteilen der Liegenschaft EZ 635 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Gottlieb S***** war der Vater der beiden Beklagten und hat am 8. Juli 2003 die Klägerin, seine langjährige Lebensgefährtin, geheiratet. Am 19. Juli 2003 verstarb er nach langer Erkrankung. Wenige Tage vor seinem Ableben, am 14. Juli 2003, verfasste er folgendes Testament: „1.) Alle meine bisherigen letztwilligen Anordnungen hebe ich hiemit auf. 2.) Als Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder [die beiden Beklagten] zu gleichen Teile... mehr lesen...
Norm: AußStrG §116AußStrG 2005 §157ABGB §799ABGB §800ABGB §805
Rechtssatz: Die Erbsentschlagung bewirkt, dass die Erbschaft dem Ausschlagenden als nicht angefallen gilt, sodass anzunehmen ist, das Recht sei schon mit dem Tod des Erblassers den Nachberufenen angefallen. Entscheidungstexte 10 ObS 37/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 10 ObS 37/94 Veröff: SZ 67/175 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §800ABGB §805ABGB §1282
Rechtssatz: Wird die gesamte Erbschaft oder eine Quote zugunsten bestimmter Personen ausgeschlagen, denen die Erbschaft oder Quote des Ausschlagenden bei dessen Wegfall ohnedies zur Gänze angefallen wäre, liegt ebenfalls schlichte Ausschlagung nach § 805 ABGB und nicht qualifizierte Ausschlagung "zugunsten Dritter" im Sinne einer Erbschaftsschenkung vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hinterließ an gesetzlichen Erben seine Witwe (zweite Ehegattin) Ingrid W*****, seine beiden großjährigen Söhne aus zweiter Ehe Christoph und Thomas W*****, diese drei wohnhaft in E*****, *****weg 18, sowie vier großjährige Kinder aus erster Ehe, nämlich Simon, Mag. Michaela, Gabriele und Magdalena W*****. Im Abhandlungsverfahren wurde ein eigenhändig geschriebenes Testament des Erblassers vom 23.1.1991 kundgemacht, mit dem er seinen Sohn Thomas zum Univ... mehr lesen...
Begründung: Gerda H*** hat kein Testament hinterlassen. Auf Grund des Gesetzes gaben der Witwer Josef H*** zu 2/3 und (ohne Anführung von Nachlaßquoten) die Eltern Ing.Walter K*** und Margarethe K*** bedingte Erbserklärungen ab, die zu Gericht angenommen wurden. Über den Antrag des Witwers, ihm die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses zu überlassen, wurde noch nicht entschieden. Einem Auftrag, binnen 14 Tagen die Zustimmung der Miterben nachzuweisen, daß ihm allein die Besorgun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann M***, der uneheliche Vater des Klägers, verstarb nach Errichtung einer eigenhändigen letzten Willeserklärung vom 20.3.1985 am 3.4.1985. Der vorletzte Absatz hat folgenden Wortlaut: "Der a. e.Sohn Anton Hans S***, geboren 22.12.1949 in Klagenfurt, wird enterbt.
Begründung: Seit 30 Jahren kein Lebenszeichen außer einmal aus Spanien, wo er unter folgender Adresse sich meldete.....Nach Einholung einer Auskunft keine Antwort erhalten." Johann M*** hinterließ... mehr lesen...