Begründung: Der Kläger war testamentarischer Alleinerbe seiner am 13. 9. 2001 verstorbenen Großmutter. Im Verlassenschaftsverfahren wurde der Nebenintervenient zum Gerichtskommissär bestellt. Nach Erhebung der Vermögenswerte durch seine Substitutin wurde am 23. 6. 2003 das Inventar errichtet, in das ein Wertpapierdepot mit einem Betrag von 27.180 EUR aufgenommen wurde. Depotinhaber war aber nicht die Erblasserin, wie aus dem dem Inventar beigelegten Depotauszug eindeutig ersichtlich... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin verstarb am 2. 8. 2008. Sie hinterließ ihren Ehemann sowie ihre Mutter. Mit Schriftsatz vom 4. 9. 2008 beantragte der Ehemann die Durchführung der Verlassenschaft im schriftlichen Wege und erklärte, dass die Verstorbene weder leibliche noch angenommene Kinder habe. Im Schriftsatz vom 3. 10. 2008 gab er die Erbantrittserklärung und die Vermögenserklärung ab, stellte weitere Anträge und teilte auch mit, dass die Mutter der Erblasserin am 14. 8. 2008 einen... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Der Sohn der Erblasserin erklärte mit Schreiben vom 9. 2. 2005, auf das ihm zustehende ges... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 1. 2008 erging zu 2 A 305/06k-19 des Bezirksgerichts Floridsdorf in der Verlassenschaftssache nach Emma K***** ein Einantwortungsbeschluss, womit aufgrund des Gesetzes und über erfolgte Erbsentschlagung der erblasserischen Tochter Christa H***** den Enkeln der Erblasserin Christian H*****, Friedrich H***** und Alexander H***** die Verlassenschaft zu je einem Drittel eingeantwortet wurde. Die Erblasserin war Eigentümerin von 9/32 Anteilen der Liegenschaft EZ 635 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Gottlieb S***** war der Vater der beiden Beklagten und hat am 8. Juli 2003 die Klägerin, seine langjährige Lebensgefährtin, geheiratet. Am 19. Juli 2003 verstarb er nach langer Erkrankung. Wenige Tage vor seinem Ableben, am 14. Juli 2003, verfasste er folgendes Testament: „1.) Alle meine bisherigen letztwilligen Anordnungen hebe ich hiemit auf. 2.) Als Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder [die beiden Beklagten] zu gleichen Teile... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. März 2000 verstorbene Erblasserin, eine in Wien wohnhafte britische Staatsangehörige, hinterließ zwei letztwillige Verfügungen. Im jüngeren Testament vom 18. Oktober 1994 setzte sie eine Frau zur Erbin mit der „Auflage" ein, die Hälfte des reinen Nachlassvermögens zur Finanzierung eines Auslandsstudiums des (Mag.) Florian S***** (nunmehriger Revisionsrekurswerber) zu verwenden. Für den Fall, dass sie vor der Erblasserin, gleichzeitig mit ihr oder nach ihr vo... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hinterließ sechs Kinder und eine Landwirtschaft. In ihrer letztwilligen Verfügung setzte sie ihren Sohn Johann „zum Alleinerben für das Schwaigerlehen" ein, enterbte ihre Söhne Josef und Rupert und setzte ihre Kinder Anton, Christine und Theresia „außer jedes Erbrecht", soweit dies „die Liegenschaft betrifft". Das „Schwaigerlehen" hatte sie jedoch noch zu Lebzeiten ihrer Tochter Theresia übergeben. Josef R***** gab am 26. 6. 2004 eine bedingte Erbserkläru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef W*****, vertreten durch Dr. Thomas Stoiberer, Rechtsanwalt in Hallein, gegen die beklagte Partei Margaretha K*****, vertreten durch Dr. Herbert Troyer, R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 20. Juni 1996 verstorbenen Herta S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des erblasserischen Sohnes Dr. Herbert S*****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Re... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. März 2000 verstorbene Erblasser und seine am 10. September 2000 nachverstorbene Ehegattin - die zugunsten der nunmehrigen Revisionsrekurswerber ein Testament errichtete - besaßen eine Wohnung im Ehegattenwohnungseigentum. Das Erstgericht überließ dem 1. Revisionsrekurswerber (die 2. Revisionsrekurswerberin ist seine Ehegattin), dem Enkel des Erblassers, den Nachlass zur teilweisen Abdeckung der von ihm bezahlten Nachlassverbindlichkeiten an Zahlungs statt. Z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß §§ 804, 784 ABGB, § 92 Abs 1 AußStrG haben die in § 762 ABGB genannten Personen (Pflichtteilsberechtigte bzw Noterben) bis zur Zustellung der Einantwortungsurkunde (RIS-Justiz RS0008350) das Recht, die Inventarisierung und Schätzung von Nachlassgegenständen zu verlangen (6 Ob 121/98g mwN; Welser in Rummel3 Rz 1 zu § 804 ABGB). Die Durchführung obliegt dem Abhandlungsgericht, das die Aufgabe einem öffentlichen Nota... mehr lesen...
Begründung: In dem am 21. 4. 1999 errichteten wechselseitigen Testament setzten einander die Ehegatten Dr. Herbert K***** und Elisabeth K***** wechselweise zu ihren Universalerben ein und beschränkten etwa vorhandene Noterben unter der Bedingung, dass der eingesetzte Erbe die Erbschaft antritt, auf den gesetzlichen Pflichtteil. Punkt IV. des wechselseitigen Testaments lautet: In dem am 21. 4. 1999 errichteten wechselseitigen Testament setzten einander die Ehegatten Dr. Herbert ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Mit Schriftsatz ON 20 (Band I) hat Emma D***** zum gesamten Nachlass der am 21. 8. 1995 verstorbenen Mechthildis L***** auf Grund des Testamentes vom 8. 7. 1993 eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Mit Beschluss vom 24. 11. 1995 (ON 21) wurde diese zu Gericht angenommen und der erbserklärten Erbin antragsgemäß die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen. Die beiden weiteren Kinder der Erblasserin Hedwig S***** und Mag. Winfried L*****, machten... mehr lesen...
Begründung: Mag. Siegmund B***** ist am ***** unter Hinterlassung einer mit 7. 8. 1991 datierten letztwilligen Verfügung verstorben, mit der er seinen Sohn Dr. Gernot B***** zu 2/3 und seine Ehefrau Mag. Viktoria B***** zu 1/3 des Nachlasses als Erben einsetzte und sein im Zeitpunkt der Testamentserrichtung von Antonine S***** noch nicht geborenes uneheliches Kind ausdrücklich "auf die Hälfte des gesetzlichen Pflichtteils" im Sinne der Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB bes... mehr lesen...
Begründung: Der am 20. 6. 1996 in seinem Haus in Hardegg verstorbene Erblasser hinterließ eine Witwe und fünf volljährige Kinder. In die Verlassenschaft fallen ua die Liegenschaft in H***** und eine Liegenschaftshälfte in S*****. Die Witwe und die fünf Kinder gaben jeweils bedingte Erbserklärungen ab. Die Witwe machte in der Abhandlung hinsichtlich der Liegenschaft in H***** ihr gesetzliches Vorausvermächtnis gemäß § 758 ABGB geltend. Die Liegenschaft wurde geschätzt, ohne daß ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der eigenberechtigte Noterbe ist in der Abhandlung auf die Rechte der §§ 784, 804 und 812 ABGB beschränkt (SZ 54/122; SZ 58/77; SZ 68/126; 1 Ob 9/99a). Er hat im Verlassenschaftsverfahren gemäß § 784 zweiter Satz ABGB das Recht, an der Schätzung teilzunehmen und dabei seine Erinnerungen anzubringen. Er ist insoweit Beteiligter im Sinne des § 9 AußStrG (EFSlg. 39.551/2; SZ 64/184 u. a.). Die Errichtung eines Inventars nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde von ihrem am 14. 9. 1995 verstorbenen Cousin testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt. Der Beklagte, der einzige Sohn des Erblassers, wurde nicht bedacht. Er wäre ohne das zugunsten der Klägerin errichtete Testament Alleinerbe nach dem Gesetz. Vom Gerichtskommissär des Abhandlungsgerichtes wurde am 6. 10. 1995 folgende Erklärung der klagenden Testamentserbin protokolliert: "Nach erfolgter Rechtsbelehrung über die gesetzlichen Folgen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß nahm das Erstgericht die Bevollmächtigung eines Rechtsvertreters der Revisionsrekurswerber ebenso zur Kenntnis (Punkt 1) wie die Erklärung der Söhne der Verstorbenen, die Erbschaft gemäß § 805 ABGB auszuschlagen (Punkt 2), nahm die bedingt abgegebenen Erbserklärungen dreier erblasserischer Enkel zu Gericht an und sah das Erbrecht aufgrund der Aktenlage als ausgewiesen an (Punkt 3), trug dem Gerichtskommissär auf, die Schätzung und Invent... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Errichtung eines Inventars nach §§ 92 ff AußStrG wird nur für Zwecke des Nachlaßverfahrens vorgenommen; die bezügliche Entscheidung des Abhandlungsgerichtes hat Wirkungen nur für dieses Verfahren und kommt ihrem Wesen nach einem besonderen außerstreitigen Beweissicherungsverfahren gleich (NZ 1969, 42 = NZ 1969, 137; JBl 1985, 741 = NZ 1986, 226; EvBl 1990/109 = JBl 1990, 583 = NZ 1991, 229; NZ 1991, 249; SZ 64/184 = ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §116AußStrG 2005 §157ABGB §799ABGB §800ABGB §805
Rechtssatz: Die Erbsentschlagung bewirkt, dass die Erbschaft dem Ausschlagenden als nicht angefallen gilt, sodass anzunehmen ist, das Recht sei schon mit dem Tod des Erblassers den Nachberufenen angefallen. Entscheidungstexte 10 ObS 37/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 10 ObS 37/94 Veröff: SZ 67/175 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §800ABGB §805ABGB §1282
Rechtssatz: Wird die gesamte Erbschaft oder eine Quote zugunsten bestimmter Personen ausgeschlagen, denen die Erbschaft oder Quote des Ausschlagenden bei dessen Wegfall ohnedies zur Gänze angefallen wäre, liegt ebenfalls schlichte Ausschlagung nach § 805 ABGB und nicht qualifizierte Ausschlagung "zugunsten Dritter" im Sinne einer Erbschaftsschenkung vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hinterließ an gesetzlichen Erben seine Witwe (zweite Ehegattin) Ingrid W*****, seine beiden großjährigen Söhne aus zweiter Ehe Christoph und Thomas W*****, diese drei wohnhaft in E*****, *****weg 18, sowie vier großjährige Kinder aus erster Ehe, nämlich Simon, Mag. Michaela, Gabriele und Magdalena W*****. Im Abhandlungsverfahren wurde ein eigenhändig geschriebenes Testament des Erblassers vom 23.1.1991 kundgemacht, mit dem er seinen Sohn Thomas zum Univ... mehr lesen...
Begründung: Gerda H*** hat kein Testament hinterlassen. Auf Grund des Gesetzes gaben der Witwer Josef H*** zu 2/3 und (ohne Anführung von Nachlaßquoten) die Eltern Ing.Walter K*** und Margarethe K*** bedingte Erbserklärungen ab, die zu Gericht angenommen wurden. Über den Antrag des Witwers, ihm die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses zu überlassen, wurde noch nicht entschieden. Einem Auftrag, binnen 14 Tagen die Zustimmung der Miterben nachzuweisen, daß ihm allein die Besorgun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann M***, der uneheliche Vater des Klägers, verstarb nach Errichtung einer eigenhändigen letzten Willeserklärung vom 20.3.1985 am 3.4.1985. Der vorletzte Absatz hat folgenden Wortlaut: "Der a. e.Sohn Anton Hans S***, geboren 22.12.1949 in Klagenfurt, wird enterbt.
Begründung: Seit 30 Jahren kein Lebenszeichen außer einmal aus Spanien, wo er unter folgender Adresse sich meldete.....Nach Einholung einer Auskunft keine Antwort erhalten." Johann M*** hinterließ... mehr lesen...