Begründung: Der am 22. 11. 2005 verstorbene Erblasser hinterließ seine beiden Söhne Ing. J***** und Mag. K*****. In seinem Testament vom 3. 11. 1995 hatte er seinen Sohn K***** sowie dessen Söhne M***** und E***** zu den Erben seines Vermögens bestimmt und die Enterbung seines Sohnes J***** angeordnet. Letzterer sei gegen ihn mit einer falschen und verleumderischen Strafanzeige vorgegangen. In der Folge wurde der enterbte Sohn (ua) wegen des gegen seinen Vater gerichteten, mit Freih... mehr lesen...
Begründung: Die Tochter des 2008 verstorbenen Erblassers hatte in einem notariellen Erbverzichtsvertrag im Jahr 1991 einen Erb- und Pflichtteilsverzicht abgegeben. Im Hinblick darauf wurde sie dem Verlassenschaftsverfahren nicht beigezogen. Das Erstgericht hat die Verlassenschaft der Witwe als Testamentserbin eingeantwortet. Über Rekurs der Tochter hob das Rekursgericht diesen Beschluss auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung unter Beiziehun... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §764ABGB §765ABGB §766ABGB §786
Rechtssatz: Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (§§ 762 ff ABGB) durch den Noterben steht einer Teileinklagung in materiellrechtlicher Hinsicht grundsätzlich kein Hindernis entgegen. Es spricht daher nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist des §1487 ABGB, etwa bei nachträglichem Auftauchen von Nachlassgegenständen oder einem tatsäc... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §764
Rechtssatz: Auch der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch. Entscheidungstexte 1 Ob 506/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 506/94 Veröff: SZ 67/127 7 Ob 202/00g Entscheidungstext OGH 06.12.2000 7 Ob 202/00g Beisatz: Durch die Außerkraftsetzung des Hofdekretes JGS 781/1844 durch das 1. BRG tra... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §764
Rechtssatz: Ein Pflichtteilsanspruch ist ab Kundmachung des letzten Willens fällig. Entscheidungstexte 1 Ob 506/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 506/94 Veröff: SZ 67/127 3 Ob 98/02m Entscheidungstext OGH 24.04.2003 3 Ob 98/02m European Ca... mehr lesen...
Norm: ABGB §533ABGB §764ABGB §1487
Rechtssatz: Das gesetzliche Erbrecht und der auf das Gesetz gestützte Pflichtteilsanspruch einer Person stehen zueinander weder in alternativer noch in sonstiger Anspruchskonkurrenz; vielmehr liegt ein Fall der normverdrängenden Konkurrenz oder Gesetzeskonkurrenz vor, weil die Ansprüche einander ausschließen. Jeder Anspruch beruht nur auf einer
Norm: und ist daher ausschließlich nich dieser zu beurteilen, so da... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §764
Rechtssatz: Auch ein Pflichtteilsanspruch ist abtretbar, und zwar schon vor seiner gerichtlichen Geltendmachung oder Anerkennung. Entscheidungstexte 4 Ob 511/93 Entscheidungstext OGH 04.05.1993 4 Ob 511/93 = NZ 1993,263 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012845 ... mehr lesen...
Begründung: Die österreichische Staatsbürgerin Anna H*****, geborene HA*****, ist am 4. 5. 1986 in H***** gestorben. Sie hatte drei Kinder, nämlich Josef H*****, Annemarie H***** verehelichte A***** und Rosa H*****. Der Erstkläger hat von Josef H***** dessen Erbschaft gekauft. Der Zweitkläger und die Drittklägerin sind Kinder der vorverstorbenen Tochter Annemarie H*****, verehelichte A*****. Der Beklagte ist ein Sohn der Rosa H***** (Enkel der Erblasserin). Im Verlassenschaftsverf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien, die Erstbeklagte, der Drittbeklagte und der Fünftbeklagte sind Kinder, der Zweitbeklagte und die Viertbeklagte sind Schwiegerkinder des am 13. August 1985 verstorbenen Jakob V***, der mit Testament vom 13. Jänner 1983 die klagenden Parteien zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt hatte. Nach dem im Verlassenschaftsverfahren errichteten Hauptinventar betrugen die Aktiven S 454.942,16, die Passiven S 189.705,32, der reine Nachlaß sohin S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §764ABGB §785 Abs2ABGB §785 Abs3ABGB idF ErBRÄG 2015 §782ABGB idF ErbRÄG 2015 §783
Rechtssatz: Unter den pflichtteilsberechtigten Personen dieser Gesetzesstelle sind nur zu verstehen, die im konkreten Fall tatsächlich pflichtteilsberechtigt (Noterben) sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie an sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als Noterben in Betracht kommen könnten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §764
Rechtssatz: Der Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils ist bis zur Einantwortung gegen den Nachlaß geltend zu machen und aus diesem zu berichtigen. Der Noterbe braucht nicht zu warten, bis der Nachlaß eingeantwortet oder auch nur eine Erbserklärung abgegeben ist. Entscheidungstexte 6 Ob 206/74 Entscheidungstext OGH 20.02.1975 6 Ob 206/74 Veröff: SZ 48/19 = EvB... mehr lesen...
Am 27. September 1971 starb Maria K, geborene B. Sie war in erster Ehe mit Ludwig R (vorverstorben) verheiratet. Dieser Ehe entstammte der am 18. Juli 1948 verstorbene Sohn Gottfried R; dessen Sohn, also ein Enkel der Erblasserin, ist Ludwig R. In zweiter Ehe war die Erblasserin mit dem gleichfalls vorverstorbenen Otto K verheiratet. Aus dieser Ehe stammt ebenfalls ein Sohn, nämlich der Kläger. In einem eigenhändigen Testament vom 5. April 1966 setzte die Erblasserin ihren Enkel Lud... mehr lesen...
Mit Testament vom 29. Mai 1966 setzte die Erblasserin ihren Ehegatten Dipl.-Kfm. Gustav H zu ihrem Universalerben ein. Am 7. Juli 1971 (ON 4) gab dieser auf Grund des Testamentes die unbedingte Erbserklärung ab und legte gleichzeitig ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis, wonach die Aktiven des Nachlasses 15.923.68S und die Passiven 11.910 S und damit der reine Nachlaß 4013.68 S betragen sollten. Am 17. September 1971 beantragte der erblasserische Sohn Bruno M, dem nach dem Testament... mehr lesen...