Entscheidungen zu § 759 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2007/8/29 7Ob153/07m

Norm: ABGB §759 ABs2
Rechtssatz: Im Verfahren über die Voraussetzungen des § 759 Abs 2 ABGB ist über den hypothetischen Ausgang des Scheidungsverfahrens zu entscheiden, wobei jedoch nur solche
Gründe: geltend gemacht werden können, die der Erblasser selbst bereits geltend gemacht hat oder deren Geltendmachung seinem Willen entsprochen hätte. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 759 Abs 2 ABGB trägt derjenige, der das Erbrec... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.2007

RS OGH 1953/9/30 3Ob511/53

Norm: ABGB §759ABGB §1284 Ba
Rechtssatz: A. überläßt B. gegen einen fixen Betrag und eine Leibrente, die nach seinem Tode an seine Gattin C. - vermindert - weiterbezahlt werden soll, ein Gasthaus; diesen Vertrag unterfertigt C.; nach Einbringung der Scheidungsklage A. gegen C. ändert A. und B. - ohne Beiziehung der C. - den Vertrag dahin ab, daß C. keinen Rentenanspruch hat; C. klagt A. und B. auf Feststellung des Bestandes ihres Rentenanspruch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1953

Entscheidungen 1-2 von 2