Norm
ABGB §759Rechtssatz
A. überläßt B. gegen einen fixen Betrag und eine Leibrente, die nach seinem Tode an seine Gattin C. - vermindert - weiterbezahlt werden soll, ein Gasthaus; diesen Vertrag unterfertigt C.; nach Einbringung der Scheidungsklage A. gegen C. ändert A. und B. - ohne Beiziehung der C. - den Vertrag dahin ab, daß C. keinen Rentenanspruch hat; C. klagt A. und B. auf Feststellung des Bestandes ihres Rentenanspruches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015364Dokumentnummer
JJR_19530930_OGH0002_0030OB00511_5300000_001