Norm: ABGB §7ArbVG §91 Abs1ArbVG §177 Abs3EG Amsterdam Art249EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art4EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art11
Rechtssatz: Der Inhalt der „koordinierenden" Bestimmungen der Richtlinie 94/45/EG (Art 4 und 11) wurde vom EuGH (RS C-440/00) auch für Österreich verbindlich dahin ausgelegt, dass erforderlichenfalls auch die begehrten Informationen betreffend Unternehmensstru... mehr lesen...
Norm: ABGB §7KO §213 Abs2KO §213 Abs4
Rechtssatz: Eine Restschuldbefreiung nach Billigkeit bei geringfügigem Unterschreiten der Mindestbefriedigungsquote von 10 % auch bei einer verlängerten Dauer des Abschöpfungsverfahrens nach § 213 Abs 4 KO durch analoge Anwendung der Bestimmung des § 213 Abs 2 KO ist nicht möglich, weil keine Gesetzeslücke vorliegt. Entscheidungstexte 8 Ob 84/06w En... mehr lesen...