Entscheidungen zu § 651 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 1997/5/26 2Ob588/95

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Entscheidung | OGH | 26.05.1997

RS OGH 1997/5/26 2Ob588/95 (2Ob589/95)

Norm: ABGB §650ABGB §651ABGB §652ABGB §689
Rechtssatz: Wird das mit einem Untervermächtnis belastete Vermächtnis ausgeschlagen, wird der Vermächtnisnehmer von seiner Verpflichtung gegenüber dem Untervermächtnisnehmer frei (Weiß in Klang**2 515; Kralik, Erbrecht 236). Das Vermächtnis fällt einem allenfalls berufenen Ersatzvermächtnisnehmer zu, sonst dem Erben (Welser in Rummel**2 Rz 4 zu § 651). Ein allfälliger Nachberufener ist so zu behandeln,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1997

RS OGH 1984/3/6 5Ob692/83

Norm: ABGB §651
Rechtssatz: Ein Verteilungsvermächtnis iSd § 651 ABGB liegt nicht vor, wenn der Erblasser ein Barlegat einer bestimmten Person ( hier: dem nicht mehr bestehenden Verein "Wiener Freiwillige Rettungsgesellschaft" ) vermacht, nicht aber einer Gruppe von Entscheidungstexte 5 Ob 692/83 Entscheidungstext OGH 06.03.1984 5 Ob 692/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1984

TE OGH 1983/12/14 1Ob783/83

Die am 30. 12. 1982 verstorbene Wilhelmine W hinterließ eine letztwillige Verfügung, mit der sie ihrer Nichte Wilhelmine S zur Erbin einsetzte, 10 000 S "Heil" und den Rest armen Kindern zukommen ließ. Die im Testament als Erbin eingesetzte Nichte Wilhelmine S, die Revisionsrekurswerberin, gab unter Bestreitung der Gültigkeit (Echtheit) dieser letztwilligen Verfügung auf Grund des Gesetzes die unbedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlaß ab, die vom Gericht angenommen wurde. Es wur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1983

RS OGH 1983/12/14 1Ob783/83

Norm: ABGB §565ABGB §651HfD JGS 1846/964 allg
Rechtssatz: Zur Empfangnahme eines zugunsten "armer Kinder" ausgesetzten Legates ist der Träger der Jugendfürsorge (hier: Stadt Wien) legitimiert. Entscheidungstexte 1 Ob 783/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 1 Ob 783/83 Veröff: NZ 1984,129 = SZ 56/187 European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1983

TE OGH 1950/10/11 2Ob572/50

Nach dem Tode des Johann P. wurden dem Abhandlungsgericht zwei letztwillige Verfügungen des Erblassers vorgelegt, eine vom 3. Oktober 1946, in der seine außerehelichen Söhne Franz Pr. und Jakob A. als Erben eingesetzt waren, und eine vom 19. August 1946, in der er bestimmt hatte, daß "alles, seine Kleider, Möbel, Bücher, der ganze Besitz bei 90 ha, viel Arbeitszeug" den Gemeindearmen in P. gehören solle. Bedingte Erbserklärungen wurden abgegeben 1. von den beiden außerehelichen Söhnen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1950

RS OGH 1924/10/7 2Ob559/24

Norm: ABGB §564ABGB §651
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 564, 651 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 559/24 Entscheidungstext OGH 07.10.1924 2 Ob 559/24 Veröff: SZ 6/316 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0015380 Dokumentnummer JJR_19241007_OGH0002_0020OB00559_2400000_002 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1924

Entscheidungen 1-7 von 7