Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid des Vorstands des Geschäftsbereichs II der Agrarmarkt Austria (in der Folge: belangte Behörde oder AMA) wurde der beschwerdeführenden Partei für eine deklarierte beihilfefähige Fläche von 1,2748 ha eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe gemäß Verordnung über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren, BGBl. II 2022/259 (in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und aktenkundiger unstrittiger Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 21.08.2017 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 12.09.2017, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX AG (im Folgenden auch Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit der Geschäftsanschrift XXXX Wien, hat als juristische Person folgenden Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 18.3.2014 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsangehöriger, die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im entsprechenden Antragsformular war eine der unter Punkt 4. zur Auswahl stehenden Anspruchsvoraussetzungen, nämlich der Bezug von Beihilfen aus dem Studienförderungsgesetz, angekreuzt und handschriftlich der Zusatz "BAföG" angebrac... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 14.09.2018 Norm: ABGB §6 ASVG §31 ASVG §351c Abs10 ASVG §351g ASVG §351h ASVG §351i ASVG §351j Abs1 B-VG Art.133 Abs4 B-VG Art.18 Abs1VO-EKO §23 Abs1 Z2VO-EKO §25 Abs2VO-EKO §25 Abs3 Z1VO-EKO §35VO-EKO §36 VwGVG §24 Abs4 VwGVG §27 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 durch. Im Prüfbericht wird neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 durch. Im Prüfbericht wird neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach belaste die Depotbank die e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.10.2012 stellte die XXXX, vertreten durch Haslinger/Nagel & Partner Rechtsanwälte GmbH, (Projektwerberin) den Antrag, die belangte Behörde möge feststellen, dass für das Vorhaben "Erweiterung Altstadtgarage B", eine UVP nicht durchzuführen sei. Es wurde die Erweiterung um 656 neue Stellplätze beantragt. Damit sollte die Parkgarage B auf 1.334 PKW-Stellplätze und die Altstadtgarage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das durch die Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz" gebildete Versorgungsgebiet "Wien Innere Stadt 99,5 MHz" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegner) die Zulassung zur Veranstaltung eines ... mehr lesen...