Entscheidungen zu § 588 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2020/12/18 2Ob84/20x

Norm: ABGB §588
Rechtssatz: § 588 ABGB stellt auf die dem Erben zugedachten Zuwendungen ab und nicht auf eine Gesamtbetrachtung sämtlicher aus einer letztwilligen Verfügung erwachsender Vor- und Nachteile. Entscheidungstexte 2 Ob 84/20x Entscheidungstext OGH 18.12.2020 2 Ob 84/20x Beisatz: Es entspricht nicht dem Zweck des § 588 ABGB, dass eine Begünstigung aus einem Widerruf einer f... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.2020

RS OGH 1967/6/14 5Ob113/67

Norm: ABGB §569ABGB §588AußStrG §16 BIII2aAußStrG §126 B
Rechtssatz: Ein den Vorschriften der §§ 588 ff ABGB entsprechenden Gerichtsprotokoll ist auch dann als ein in gehöriger Form errichtetes Testament anzusehen, wenn er trotz der bei seiner Errichtung angestellten Nachforschungen mit einem Willensmangel behaftet ist. Die Auffassung, daß das Ergebnis der Nachforschung im Protokoll ausreichend deutlich beurkundet sei, kann nicht offenbar geset... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1967

Entscheidungen 1-2 von 2