RS OGH 2020/12/18 2Ob84/20x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2020
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Norm

ABGB §588

Rechtssatz

§ 588 ABGB stellt auf die dem Erben zugedachten Zuwendungen ab und nicht auf eine Gesamtbetrachtung sämtlicher aus einer letztwilligen Verfügung erwachsender Vor- und Nachteile.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 84/20x
    Entscheidungstext OGH 18.12.2020 2 Ob 84/20x
    Beisatz: Es entspricht nicht dem Zweck des § 588 ABGB, dass eine Begünstigung aus einem Widerruf einer früheren letztwilligen Verfügung nur anzunehmen wäre, wenn sich bei der Gegenüberstellung des gesamten Inhalts dieses Testaments und der Situation nach dessen Wegfall rechnerisch ein Vorteil ergäbe. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133430

Im RIS seit

18.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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