Begründung: Der am 4. April 1997 verstorbene Mann (Erblasser) und dessen am 19. März 1995 vorverstorbene Frau waren je Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus. Der Erblasser hatte sechs Kinder, von denen eines vorverstorben ist und nun durch die erblasserische Enkelin - und Revisionsrekurswerberin - iSd § 733 ABGB repräsentiert wird. Nach dem Tod der Frau wurde die unbedingte Erbserklärung des Erblassers zu Gericht angenommen und sein Erbrecht gerich... mehr lesen...
Norm: ABGB §536
Rechtssatz: Zeitpunkt des Erbfalls, der stets mit dem Tod des Erblassers zusammenfällt, ist der Zeitpunkt der Entstehung des Nachlasses, Zeitpunkt des Erbanfalls ist der der Entstehung des subjektiven Erbrechts. Dieser Zeitpunkt ist in der Regel ebenfalls der Tod des Erblassers. Entscheidungstexte 1 Ob 630/94 Entscheidungstext OGH 27.03.1995 1 Ob 630/94 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Anna M, die Ehegattin des damals 84jährigen Klägers und Tante des Erstbeklagten, dessen Ehegattin die Zweitbeklagte ist, starb überraschend am Vormittag des 27. Jänner 1975. Über Bitte des Klägers kümmerte sich der Erstbeklagte um die Bestattung, den Totenschmaus und die Verlassenschaftsabhandlung. Die Verlassenschaftsverhandlung am 31. Jänner 1975 führte der Notariatskandidat Dr. Helmut S in der Kanzlei des Notars Dr. Franz A in T durch. Er ergänzte die Todfallsaufnahme und nahm die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §536ABGB §537ABGB §938 C3ABGB §1278
Rechtssatz: Das Erbrecht wird schon vor Einantwortung der Verlassenschaft, mit welchem Zeitpunkt nach herrschender Auffassung der Eigentumserwerb des Erben eintritt, ein für den Erben vermögenswertes Recht und damit Teil seines Vermögens, über das er unbeschränkt, auch durch Schenkung, verfügen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 718/79 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §536ABGB §537ABGB §938 C3ABGB §1278
Rechtssatz: Eine Erbschaftsschenkung ist ausschließlich bis zur Einantwortung möglich, weil nach diesem Zeitpunkt kein Erbrecht, sondern nur noch ein Recht an den geerbten Sachen existiert. Entscheidungstexte 1 Ob 718/79 Entscheidungstext OGH 30.10.1979 1 Ob 718/79 JBl 1980,479 = NZ 1980,129 = SZ 52/156 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §536TEG §11
Rechtssatz: Ehegatten, von denen vermutet wird, daß sie gleichzeitig gestorben sind, können einander nicht beerbt haben. Entscheidungstexte 1 Ob 32/67 Entscheidungstext OGH 13.04.1967 1 Ob 32/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0037876 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Max U. wurde mit Beschluß vom 18. Juni 1953 und Klara U. mit Beschluß vom 18. Juni 1953 für tot erklärt und hinsichtlich der beiden Ehegatten ausgesprochen, daß sie den 8. Mai 1945 nicht überlebt haben. Mit der Einantwortungsurkunde vom 11. April 1956 wurde der Nachlaß nach Klara U., bestehend aus einem Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ.X und mit der Einantwortungsurkunde vom 31. Oktober 1956 der aus dem weiteren Hälfteanteil an der angeführten Liegenschaft bestehende Nachlaß nach M... mehr lesen...
Norm: ABGB §536AußStrG §131TEG §10
Rechtssatz: Auch einem verschollenen Erben, der möglicherweise vor dem Erblasser gestorben ist, ist der Nachlaß einzuantworten, solange der Verschollene nicht für tot erklärt oder die Beweisführung des Todes erfolgt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 70/51 Entscheidungstext OGH 07.02.1951 1 Ob 70/51 Eur... mehr lesen...
Das Verlassenschaftsgericht nahm in der Verlassenschaft nach dem am 19. November 1946 verstorbenen Johann H. die von dem erblasserischen Sohn Franz H., derzeit vermißt, vertreten durch seine Widerstreitsachwalterin Marie H., bzw. für den Fall seiner Todeserklärung von seinem gemäß § 779 ABGB. berufenen "Ersatzerben", dem Sohn des Genannten, mj. Franz H. durch dessen Widerstreitkurator Anton P., weiters die von den erblasserischen Kindern Maria W. und Agnes S. aus dem Berufungsgrunde d... mehr lesen...
Norm: ABGB §536ABGB §761AußStrG §165
Rechtssatz: Wenn einem gesetzlichen Miterben durch den letzten Willen des Erblassers ein Aufgriffsrecht hinsichtlich des ganzen Nachlasses eingeräumt worden ist, so kann dieses, solange ein Todeserklärungsverfahren hinsichtlich des Berechtigten anhängig ist, nicht ausgeübt werden, und ist das Verlassenschaftsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf Todeserklärung auszusetzen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §536
Rechtssatz: Anfallstag für juristische Personen. Entscheidungstexte 1 Ob 784/47 Entscheidungstext OGH 10.03.1948 1 Ob 784/47 Veröff: JBl 1949,70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0014964 Dokumentnummer JJR_19480310_OGH0002_0010OB00784_4700000_003 mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs gegen den Beschluß des Rekursgerichtes keine Folge, durch den der erstrichterliche Beschluß aufgehoben wurde. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die am 19. Jänner 1945 ohne letztwillige Verfügung verstorbene Witwe K. T. hat als gesetzlichen Alleinerben ihren Sohn, den Kaufmann E. T. hinterlassen. E. T. wurde mit Beschluß des Landes- als Volksgerichtes Innsbruck vom 12. Juni 1946, 10 Vr 335/46, des Vebrechens des... mehr lesen...