Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer eines auf dem Grundstück Nr *****, befindlichen Holzstadels. Dabei handelt es sich um ein im Jahr 1953 auf dem im Eigentum der Gemeinde L***** stehenden Grundstück ersichtlich gemachtes Superädifikat, an dem der Kläger im Erbweg Eigentum erlangte. Er zahlt der Gemeinde für die Nutzung des Grundstücks seit dem Jahr 1988 jährlich einen geringfügigen Betrag als Anerkennungszins (2009: 7,28 EUR jährlich), weil die Gemeinde verhindern will, ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die an die Liegenschaft der Beklagten angrenzt. Bevor die Kläger mit einem Hausbau auf ihrer Liegenschaft begonnen haben, war das Höhenniveau der benachbarten Grundstücke annähernd gleich. Im Zuge ihrer Bautätigkeit ließen die Kläger Aufschüttungen auf ihrer Liegenschaft vornehmen, die bewirkten, dass an der Liegenschaftsgrenze zur Beklagten eine Böschungskante entstand, die derzeit von gleichem Niveau a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei I***** AG, *****, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Wolfgang W*****, gegen die beklagte Partei Verein ***** A*****, vertreten durch Proksch & Partner, Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert 10.000 EUR), über Revision der klagenden und der beklagten Partei g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagten sind jeweils Miteigentümer einer Liegenschaft, wobei mit den Miteigentumsanteilen Wohnungseigentum verbunden ist. Die Wohnung der Beklagten befindet sich im Erdgeschoß, jene des Klägers im Obergeschoß. Der Sicherungskasten, der sowohl für die Wohnung des Klägers als auch für jene der beklagten Parteien eingerichtet ist, befindet sich in den Räumlichkeiten der Beklagten und ist auf anderem Weg nicht zugänglich. Die einzige Möglichke... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer ihrer aneinandergrenzenden Wohnliegenschaften. Die Erstbeklagte und ihre Tochter halten auf dem Grundstück der Beklagten derzeit 15 Katzen, zu denen sich immer wieder weitere Katzen aus der Umgebung gesellen. Das Grundstück ist umzäunt und wird in Richtung des Klägers durch eine Betonmauer begrenzt. Die Erstbeklagte und ihre Tochter rufen am Abend ihre Katzen zusammen und sperren sie in das Haus. Der Kläger stellte ein Unterlassungsbegehr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer zweier Grundstücke, über die ein Forstweg führt. Wegehalterin ist eine Bringungsgenossenschaft. Der Beklagte benützt die über die Grundstücke des Klägers führende Weganlage seit Jahren sowohl als Zufahrt zu einer gemieteten Hütte als auch zu Zwecken der Jagd. Er ist Jagdbevollmächtigter im Sinn des § 2 Abs 3 Kärntner Jagdgesetz (K-JG) und damit Jagdausübungsberechtigter in einem über diese Weganlage erreichbaren Eigenjagdgebiet. Der Be... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Alleineigentümer zweier Liegenschaften, die eine gemeinsame Grenze haben. Die Liegenschaft des Beklagten ist mit einem Fruchtgenussrecht zugunsten dessen Mutter belastet. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen es zu unterlassen, einen von den Pflanzen seiner Liegenschaft ausgehenden, ortsunüblichen Entzug von Licht und Luft von ihrer Liegenschaft zu unterlassen, insbesondere einen solchen, welcher von den auf der Liegenschaft des Bekl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Flughafen Linz-Hörsching ist ein Militärflugplatz, auf dem die Beklagte aufgrund einer Mitbenützungsbewilligung gemäß § 62 Abs 1 LFG vom 23. 7. 1959 für Zwecke der Zivilluftfahrt einen Flughafen betreibt. Mittlerweile überwiegt die zivile Nutzung des Flugplatzes die militärische Nutzung; es gibt wesentlich mehr zivile als militärische Flugbewegungen. Der Flughafen Linz-Hörsching ist ein Militärflugplatz, auf dem die Beklagte aufgrund einer Mitbenützungsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der almbewirtschafteten Liegenschaft (Kuhtrieb und Kuhweide), die das Eigenjagdgebiet R*****alpe bildet. Nördlich hievon, jedoch nicht unmittelbar angrenzend, liegt die im Eigentum der beklagten Agrargemeinschaft stehende Grundparzelle „G*****". Im Sommer 2005 erlaubte die Beklagte den Eigentümern von 350 Schafen und Lämmern sowie 53 Ziegen, die Tiere auf ihre Alpe aufzutreiben. Im Auftrag der Beklagten hatte ein Hirte, unterstützt von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist Eigentümerin der Grundstücke 850/4, 1958/2, 1958/3, 1959, 850/1 und 63 der KG 43111 S*****. Mit Vertrag vom 19. 9. 1980 gab sie diese Grundstücke an die Landesorganisation Oberösterreich der A***** in Bestand. Nach § 2 des Vertrages ist die Bestandnehmerin berechtigt, die Grundflächen als Spiel-, Sport-, Turn- und Tennisplatz für Körperpflege und Leibesübungen zu verwenden, die Grünfläche für diesen Zweck brauchbar zu gestalten, erforderl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Nach Zustellung der Revision der Beklagten an den Klagevertreter am 15. 2. 2001 zeigten die Parteien mit dem bei Gericht am 12. 3. 2001 - somit rund eine Woche vor Ablauf der Revisionsbeantwortungsfrist - eingelangtem Schriftsatz die Vereinbarung des Ruhens des Verfahrens an. Am 7. 3. 2002 langte der Schriftsatz des Klagevertreters beim Erstgericht ein, mit dem er einerseits die Fortsetzung des ruhenden V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ *****, auf der das „Haus Stein" steht. Den klagenden Parteien gehört die benachbarte Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand auch das Grundstück 1132/2 zählt, je zur Hälfte. Der gemeinsame Rechtsvorgänger der Streitteile verkaufte mit Vertrag vom 24. 9. 1936 ua das Grundstück 1132/2 an den damaligen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, welcher Liegenschaft das Grundstück zugeschrieben wurde. Weil der e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 426 und .91. Die Liegenschaft der Beklagten EZ ***** GB *****, die die Grundstücke Nr 415 und 418/5 umfasst, grenzt südlich an die Liegenschaft der Kläger an. Diese Liegenschaften sind mit der Dienstbarkeit der Duldung des Zaunanschlusses, der Ablagerung von Abfällen, des Wasserausflusses sowie der Unterlassung einer Aussichtsverbauung zugunsten der Grundstück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind zu gleichen Teilen Eigentümer einer Liegenschaft mit dem Grundstück (GSt) 88, der Kläger ist Eigentümer einer angrenzenden, tiefer gelegenen Liegenschaft mit dem GSt 86/3. In den letzten Jahren vor Klageeinbringung nahmen die Beklagten in weiten Bereichen ihres Grundstücks im südlichen und südwestlichen Bereich Geländekorrekturen durch Aufschüttungen und Planierungen vor und änderten die Nutzungsart von Wiese in Acker, auf dem Mais angebaut ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in*****. Die erstbeklagte Partei ist Mit- und Wohnungseigentümerin zu 867/7218 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum am gesamten, sich über alle vier Stiegen des Hauses erstreckenden Erdgeschoß sowie an einem Teil des Kellergeschosses untrennbar verbunden ist. Das Objekt der Erstbeklagten weist eine Gesamtnutzfläche von 1.278,9 m**2 auf. Im Wohnungseigentumvertrag des Jahres 1977... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus. Die erstbeklagte Gemeinde ist Eigentümerin und der zweitbeklagte Sportverein Bestandnehmer zweier [angrenzender] Liegenschaften, auf welchen diverse Sportanlagen samt Nebeneinrichtungen und Freizeitveranstaltungen betrieben werden. Die Liegenschaft der Kläger liegt im Freiland. Der zumindest sei 1949 bestehende Sportplatz wurde von der erstbeklagten Partei 1959 an die zweitb... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer einiger Liegenschaften, die im aufgelockerten Siedlungsgebiet mit Ein- und Zweifamlienhäusern und Landwirtschaften liegen. Auf diesen wurden 1974 vier Tennisplätze mit rotem Sandbelag errichtet, die an einen Tennisclub verpachtet sind. Ein altes Bauernhaus wurde als Clubhaus umgebaut. Zur Errichtung dieser Tennisplätze war eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich. Die Tennisanlage liegt zwischen der Salzachtal-Bund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die beiden Beklagten sind Eigentümer von Eigentumswohnungen im Haus Wolfurt, Fattstraße 24 a. Die Wohnung des Klägers liegt unmittelbar über jener der Beklagten. Bei Einzug der Beklagten in ihre Wohnung im Jahr 1986 hatten diese zwei Katzen, darunter auch die derzeit noch vorhandene schwarze Angorakatze "Mohrle". Gemäß Punkt 5. der geltenden Hausordnung ist das Halten von Tieren, speziell von Hunden und Katzen im Interesse der Reinlichkeit und O... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist auf Grund des Einbringungsvertrages vom 23. Juni 1960 Alleineigentümerin der ca. 1,5 ha großen Liegenschaft EZ 596 KG Baierdorf, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundparzelle Nr. 302/10 gehört. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1177 KG Baierdorf, zu deren Gutsbestand die der Grundparzelle der Klägerin Nr. 302/10 benachbarten Grundstücke Nr. 302/6 und 207/1 gehören. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die G*** T***, hatte die EZ 596... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten schuldig, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, daß das zufahrtsbehindernde und verbotswidrige Abstellen seines Fahrzeuges mit dem Kennzeichen V 83.858 oder eines anderen von ihm gehaltenen Fahrzeuges im gesamten Bereich der Zufahrt zur Liegenschaft Egger-Lienz-Straße 22-24, 6020 Innsbruck, insbesondere im Halteverbotsbereich vor den Müllcontainern und den Garagenzufahrten unterbleibt. Das Erstgericht vertrat die Ansicht, daß die P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 23 KG Feldbaum. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1 KG Feldbaum, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 48 Wald gehört. Auf diesem Grundstück entspringen zwei Quellen, eine davon ist gefaßt. Auf Grund von Vereinbarungen des Klägers mit Aloisia D, der Voreigentümerin der Beklagten sowie einer weiteren Vereinbarung mit den Beklagten vom 4. Oktober 1971 faßte der Kläger ein... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 48 KG V, zu der das Grundstück 744/1 Wald gehört. Dieser Wald hat eine Fläche von 2.829 ha. Nördlich davon liegen die im Eigentum der beklagten Partei stehenden Grundstücke 743/2 und 614 Baufläche. Die beklagte Partei betreibt auf diesen Grundstücken einen Industriebetrieb, in dem ua. galvanische Abwässer anfallen. Diese Betriebsabwässer werden in einer Auffanggrube gesammelt, von wo ein Überlauf in eine Entgiftungsgrube führt; nach einer ... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer des Grundstückes 1486/2 KG L, die Beklagten des daran angrenzenden Grundstückes 1489, KG L. Die Kläger begehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, binnen einer vom Richter festzusetzenden Frist technisch geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Abrutschen von Erdreich gegen die Mauer der Kläger, die Ablagerungen desselben an der Mauer sowie das Herüberschwemmen von Erdreich mit Niederschlagswasser auf die Gp. 1486/2 sowie das Übertret... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 623 KG P, bestehend aus dem Grundstück Nr. 3/184 mit dem darauf erbauten Haus A Nr. 1. Die östlich angrenzende Liegenschaft EZ 595 KG P mit dem Grundstück Nr. 3/209 steht im Eigentum der Beklagten, die dort im Jahre 1973 einen Kinderspielplatz errichtete. Der Kläger erwarb seine Liegenschaft von der Beklagten auf Grund einer schriftlichen Erklärung vom 21. April 1965 mit Kaufvertrag vom 16. September 1968. Mit seiner Klage begehrt der ... mehr lesen...