Begründung: Die Mutter des Beklagten lebt seit Mai 2003 in einem Pflegeheim. Da sie die Aufenthalts- und Pflegekosten nicht zur Gänze selbst zahlen kann, bezieht sie Sozialhilfe vom klagenden Land Tirol. Die monatlichen Leistungen betrugen zunächst 1.135,40 EUR, seit Anfang 2004 werden monatlich 1.445,94 EUR gewährt. Der Beklagte ist Pensionist. Seine Pension betrug im Jahr 2003 netto 1.531,74 EUR, im Jahr 2004 netto 1.516,01 EUR, im Jahr 2005 netto 1.541,66 EUR und im Jahr 2006 net... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei dem am 18.1.1949 geborenen Kläger, der österreichischer Staatsbürger ist, liegen folgende Versicherungsmonate vor: 7/1967 1 österr.Beitragszeit 11/1968 - 6/1969 8 österr.Ersatzzeit/Schulzeit 11/1969 - 6/1970 8 österr.Ersatzzeit/Schulzeit 10/1970 1 österr. Ersatzzeit/Präsenzd. 11/1970 - 6/1971 8 österr.Ersatzzeit/Schulzeit 7/1971 - 6/1972 12 deutsche Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat vom 4.11.1963 bis zum Stichtag 1.12.1985 in der jugoslawischen Pensionsversicherung einen Beitragsmonat, in der österreichischen Pensionsversicherung vom 4.11.1963 bis Mai 1974 79 Beitragsmonate und 6 Ersatzmonate, sohin insgesamt 86 Versicherungsmonate, erworben. Darüber hinaus war der Kläger in der Zeit vom 1.1.1974 bis 31.12.1983 für den Zeitraum von 120 Monaten laut dem Gesetz über die Altenversicherung der Landarbeiter, veröffentlicht im Am... mehr lesen...
Begründung: In Punkt 1. des angefochtenen Bescheides hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission die vom Antragsteller Dr. Hermann B*** an das Oberlandesgericht Innsbruck gerichteten Anträge auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung nach den bisherigen Bestimmungen (§ 3 RAO idF vor dem RAPG 1985, BGBl. 556, iVm Art. VI der Schluß- und Übergangsbestimmungen des RAPG 1986, BGBl. 556/1985 idF BGBl. Nr. 163/1987) sowie auf Feststellu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck durch seinen Präsidenten und zwei weitere seiner Richter Anträge des Dr. Bernhard K***, festzustellen, daß er im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen für die Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung nach den bisherigen Bestimmungen bis 1. Jänner 1989 von der schriftlichen und mündlichen Prüfung über eine Reihe von Gegenständen befreit sei, wegen entschiedener Streitsache zurückgewiesen. Gegen die erwähnte E... mehr lesen...