Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. T***** H*****, 2. Mag. K***** F***** L*****, 3. Dr. W***** W*****, 4. Dr. P***** P*****, 5. Ing. I***** K*****, 6. Dipl.-Ing. E***** G*****, 7. Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Alleineigentümer zweier Liegenschaften, die eine gemeinsame Grenze haben. Die Liegenschaft des Beklagten ist mit einem Fruchtgenussrecht zugunsten dessen Mutter belastet. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen es zu unterlassen, einen von den Pflanzen seiner Liegenschaft ausgehenden, ortsunüblichen Entzug von Licht und Luft von ihrer Liegenschaft zu unterlassen, insbesondere einen solchen, welcher von den auf der Liegenschaft des Bekl... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs3 DABGB §422 Abs1
Rechtssatz: Ein Immissionsabwehranspruch nach § 364 Abs 3 ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgefährdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gemäß § 422 ABGB jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Benutzung des betroffenen Grundeigentums durch einen das ortsübliche Maß überschreitenden Entzug von Licht oder Luft wesentlich beeinträchtigt wird und dieser Zustand unzumutbar ist, ohne dass ihm durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 12. 1993 kam es in S***** zu einem Unfall, bei dem der damals 12-jährige Franz F***** schwer verletzt wurde. Franz F***** stolperte auf dem Heimweg von der Schule über eine Baumwurzel, die den Asphalt um zirka 10 cm gehoben hatte, und stürzte. Dabei drang ein spitzer Gegenstand in sein rechtes Auge. Die Zweitklägerin ist Halterin dieses Wegs; sie ist bei der Erstklägerin haftpflichtversichert. Der Weg wird auf der rechten Seite - in Gehrichtung Fra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat an der Grenze ihrer Liegenschaft in Graz, Wetzelsdorf, Staudgasse 12, einen Zaun errichtet, der aus Betonsäulen und einem daran befestigten Drahtgeflecht besteht. Der Beklagte pflanzte auf seinem Nachbargrundstück Staudgasse 10 in einem Abstand von 50 cm entlang dieses Zaunes Thujenpflanzen. Bis zum Jahre 1984 schnitt er diese Pflanzen regelmäßig so, daß zwischen den Thujen und dem Drahtgeflecht ein freier Raum von etwa 20 cm bleib. Am 3.April... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 AABGB §364 Abs3 DABGB §422 Abs1
Rechtssatz: Die von einem Baum (oder Strauch; vgl §§ 910, 911 BGB) ausgehende Beeinträchtigung des Nachbargrundes ist nicht nach § 364 Abs 2 ABGB, sondern nach der besonderen nachbarrechtlichen Bestimmungen des § 422 ABGB zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Beschränkung des Eigentumsrechtes, die vor allem aus Rücksichten der Nachbarschaft besteht. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §422 Abs1
Rechtssatz: § 422 ABGB regelt die Rechte des Nachbarn bezüglich des Überhanges abschließend. Über das in § 422 ABGB normierte Selbsthilferecht hinaus hat der Nachbar nicht die Möglichkeit, ein auf sein Eigentumsrecht gestütztes Begehren zur Beseitigung des Überhanges durch den Eigentümer des Baumes oder Strauches zu stellen. Entscheidungstexte 4 Ob 603/87 Entscheid... mehr lesen...