Norm: ABGB §412ABGB §850VermG §8
Rechtssatz: An der Verbindlichkeit der Naturgrenze ist bei nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken auch in jenen Fällen festzuhalten, in denen Bodenbewegungen über einen langen Zeitraum hinweg zu einer großflächigen Verschiebung der Erdoberfläche führen, sodass Grenzzeichen sowie für die Naturgrenzen relevante äußere Zeichen und Geländemerkmale in einem größeren Gebiet gegenüber der Mappengrenze versch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger sind gemeinsam Eigentümer von an einem Fluss (öffentliches Wassergut) liegenden Grundstücken. Sie brachten vor, dass ihre Liegenschaften ursprünglich unmittelbar an den Fluss angegrenzt hätten. In den letzten Jahrzehnten sei durch den Fluss sukzessive Erdreich angespült worden, sodass ihre Gebäude nun nicht mehr unmittelbar an den Fluss angrenzten und sich ein Uferstreifen im Ausmaß von rund 161 m2 gebildet habe. Die Kläger hätten daran gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind neben anderen Personen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich unter anderem der Z***** See (auch I*****see), in der Folge kurz "See", befindet. Dieser See ist ein Privatgewässer gemäß § 3 Abs 1 lit d WRG (SZ 60/216). Die Beklagten sind allesamt Mit- bzw Alleineigentümer unmittelbar an das Seegrundstück angrenzender Liegenschaften. Die Kläger begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, ihr Eigentum am Seegrundstück ... mehr lesen...
Norm: ABGB §407ABGB §408ABGB §409ABGB §410ABGB §411ABGB §412ABGB §413
Rechtssatz: § 411 ABGB findet auf Teiche und Seen keine Anwendung. Entscheidungstexte 6 Ob 225/63 Entscheidungstext OGH 28.11.1963 6 Ob 225/63 Veröff: EvBl 1964/139 S 206 1 Ob 14/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 14/93 Beisatz: Auf Seen und Teichen, sel... mehr lesen...