Norm: ABGB §412ABGB §850VermG §8
Rechtssatz: An der Verbindlichkeit der Naturgrenze ist bei nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken auch in jenen Fällen festzuhalten, in denen Bodenbewegungen über einen langen Zeitraum hinweg zu einer großflächigen Verschiebung der Erdoberfläche führen, sodass Grenzzeichen sowie für die Naturgrenzen relevante äußere Zeichen und Geländemerkmale in einem größeren Gebiet gegenüber der Mappengrenze versch... mehr lesen...
Norm: ABGB §407ABGB §408ABGB §409ABGB §410ABGB §411ABGB §412ABGB §413
Rechtssatz: § 411 ABGB findet auf Teiche und Seen keine Anwendung. Entscheidungstexte 6 Ob 225/63 Entscheidungstext OGH 28.11.1963 6 Ob 225/63 Veröff: EvBl 1964/139 S 206 1 Ob 14/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 14/93 Beisatz: Auf Seen und Teichen, sel... mehr lesen...