RS OGH 2019/10/24 6Ob107/19g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2019
beobachten
merken

Norm

ABGB §412
ABGB §850
VermG §8

Rechtssatz

An der Verbindlichkeit der Naturgrenze ist bei nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken auch in jenen Fällen festzuhalten, in denen Bodenbewegungen über einen langen Zeitraum hinweg zu einer großflächigen Verschiebung der Erdoberfläche führen, sodass Grenzzeichen sowie für die Naturgrenzen relevante äußere Zeichen und Geländemerkmale in einem größeren Gebiet gegenüber der Mappengrenze verschoben werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Naturgrenze, Bodenbewegung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132874

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten