Norm: ABGB §386ABGB §1109
Rechtssatz: Rechtsirrtümliche Zurücklassung von Einrichtigungsgegenständen bei Rückgabe des Mietobjektes ist keine Dereliktion. Auf das Eigentum gestützter Herausgabeanspruch gegen den Vermieter verjährt nicht in 3 Jahren. Entscheidungstexte 40 R 253/07p Entscheidungstext LG für ZRS Wien 11.12.2007 40 R 253/07p S... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §386ABGB §387ABGB §444GBG §3 Abs3GBG §4
Rechtssatz: Bei verbücherten Liegenschaften muss die Preisgabe des Eigentums im öffentlichen Buch eingetragen werden. Einzutragen ist aber nicht die Löschung des Eigentums für den letzten Inhaber, sondern die Herrenlosigkeit des Grundstücks. Die Grundbuchseinlage ist nicht zu löschen, sondern bleibt bestehen. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §386ABGB §387WEG §1
Rechtssatz: Es besteht die Möglichkeit der Preisgabe auch für unbewegliche Sachen. Entscheidungstexte 5 Ob 126/98k Entscheidungstext OGH 29.09.1998 5 Ob 126/98k 5 Ob 13/00y Entscheidungstext OGH 15.02.2000 5 Ob 13/00y 5 Ob 197/02k Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Altpapier das Entnehmen und Verbringen von Altpapier aus Sammelbehältern zu unterlassen, die auf Veranlassung des A*** R*** V*** zur Sammlung und Verwertung von Altstoffen in Österreich (im folgenden kurz: Verein) aufgestellt worden sind und deren Entsorgung den von diesem Verein beauftragten Frächtern übertragen ist. Zur Planung und Durchführung von Maßnahmen zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §386StGB §127 A
Rechtssatz: Bei dem in Sammelbehältern gelagerten Altpapier handelt es sich nicht um herrenlose Sachen; derjenige, der sie unbefugterweise mit dem Vorsatz wegnimmt, sich damit unrechtmäßig zu bereichern, begeht einen Diebstahl. Entscheidungstexte 4 Ob 117/88 Entscheidungstext OGH 24.01.1989 4 Ob 117/88 EvBl 1989/100 S 372 = RZ 1989/40 S 115 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §382ABGB §386
Rechtssatz: Wer sein Altpapier in einen dafür vorgesehenen Sammelbehälter legt, gibt damit nicht seinen Besitz in der Absicht auf, das Papier zum Gegenstand der Aneignung durch jedermann ( § 382 ABGB ) zu machen; er übergibt es vielmehr in den Besitz dessen, der den Behälter aufgestellt hat und über ihn verfügungsberechtigt ist. Von einer Preisabgabe im Sinne des § 386 ABGB kann somit keine Rede sein. Daß es dem Abgeber... mehr lesen...
Norm: ABGB §386ABGB §427
Rechtssatz: Mit dem Ablegen des Altpapiers in einem Sammelbehälter wird dieses in eine Lage gebracht, in der es nach der Verkehrsauffassung in der Macht des zwar abwesenden, aber zustimmenden Übernehmers ist. Ob sich die Abgeber des Papiers darüber im klaren ist, welchem konkreten Rechtssubjekt dieses zugute kommt, ist unerheblich; sie sind sich jedenfalls dessen bewußt, daß das Papier damit in die Verfügungsgewalt des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §380ABGB §386ABGB §444ABGB §883ABGB §1412NZwG §1 lite
Rechtssatz: Von Blinden mündlich abgeschlossene Verträge und sonstige Rechtshandlungen, die keiner Urkunde bedürfen, wie z.B. Zahlung, Besitzergreifung, Dereliktion und dgl. sind ohne Notariatsakt gültig. Entscheidungstexte 1 Ob 764/78 Entscheidungstext OGH 15.12.1978 1 Ob 764/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §386StG §171 Bb
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Kraftfahrzeug älteren Baujahrs in stark beschädigtem Zustand ohne Kennzeichen nach einem Unfall mehr als 5 Monate auf einem Acker neben einer Straße steht, kann als Indiz dafür angesehen werden, daß der unbekannt gebliebene Eigentümer das Fahrzeug endgültig mit dem Willen verlassen hat, sich desselben unbedingt zu begeben, wodurch das Fahrzeug Gegenstand freier Zueignung geworden wäre.... mehr lesen...
Norm: ABGB §386StG §171 Bb
Rechtssatz: Die Herrenlosigkeit von Gegenständen wird nicht vermutet, sie ist vielmehr von dem der sie behauptet, zu beweisen (vgl EvBl 1947/476). Entscheidungstexte 12 Os 244/70 Entscheidungstext OGH 18.02.1971 12 Os 244/70 Veröff: RZ 1972,10 10 Os 89/72 Entscheidungstext OGH 07.07.1972 10 Os ... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §386ABGB §444
Rechtssatz: Zur Frage, wem stehengebliebene und nicht reklamierte Gewinne bei einer Spielbank gehören ( Salzburger Casinoprozeß ). Entscheidungstexte 11 Os 5/70 Entscheidungstext OGH 02.02.1971 11 Os 5/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0011897 D... mehr lesen...
Norm: ABGB §386StGB §171b
Rechtssatz: Eine Sache wird nicht schon "herrenlos" und damit zum Gegenstand freier Aneignung ( Besitzergreifung ) IS des § 386 ABGB, wenn der Eigentümer darüber, etwa infolge räumlicher Trennung, faktisch für bestimmte Zeit nicht ( mehr ) zu verfügen vermag; denn für die Aufrechterhaltung der Gewahrsame, dh der tatsächlichen Innehabung, reicht jede wie immer geartete Sachbeziehung hin, die - nach den Gepflogenheiten d... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AABGB §386
Rechtssatz: Keine Befreiung von einer Räumungsverpflichtung durch Dereliktion ( hier: Ziegel auf fremden Grundstück ). Entscheidungstexte 7 Ob 221/67 Entscheidungstext OGH 31.01.1968 7 Ob 221/67 JBl 1968,568 = MietSlg 20029 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0010855 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §386HGB §126
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis des alleinvertretungsbefugten Gesellschafters umfaßt auch die Befugnis, Gesellschaftssachen zu derelinquieren. Entscheidungstexte 3 Ob 783/53 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 783/53 EvBl 1954/97 S 145 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS00... mehr lesen...
Norm: ABGB §386
Rechtssatz: Zur Dereliktionserklärung. Entscheidungstexte 3 Ob 783/53 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 783/53 EvBl 1954/97 S 145 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0012097 Dokumentnummer JJR_19540217_OGH0002_0030OB00783_5300000_001 mehr lesen...