Begründung: Nach dem Aktenstand hatte ein am 7.Dezember 1995 verstorbener Erblasser am 29.Mai 1993 bei der beklagten Sparkasse ein anonymes Wertpapierdepot mit dem Verrechnungskonto Nr 558 355 4 eröffnet, über das er mit dem von der beklagten Partei ausgestellten Wertpapierbuch mit der Bezeichnung „Wertpapierkassakonto Nr 764 355 4“ samt Losungswort verfügen konnte. Auf dieses Wertpapierdepot erheben einerseits die beiden Kläger als Geschwister des Erblassers und andererseits sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 A ABGB §375 ZPO §22 ff ABGB § 366 heute ABGB § 366 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 375 heute ABGB § 375 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat sämtliche vier Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, die Wohnung Graz, H.straße geräumt zu übergeben. Das Berufungsgericht hat der Berufung des Erst- und der Zweitbeklagten nicht Folge gegeben, wohl aber der Berufung des Dritt- und des Viertbeklagten und die gegen sie gerichtete Räumungsklage abgewiesen. Die Abweisung der Klage gegen den Dritt- und Viertbeklagten wird damit begrundet, daß diese keine Mietrechte an der Wohnung behaupten, sondern nur g... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIc2 ABGB §375 ZPO §22 ABGB § 372 heute ABGB § 372 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 375 heute ABGB § 375 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...