Begründung: Der Erblasser war österreichischer Staatsbürger. Er hinterließ eine als Testament bezeichnete letztwillige Verfügung vom 22. Mai 1976 (ON 4), die - soweit hier von Interesse - folgenden Inhalt hat: „Ich, [...] bestimme hiermit als meinen letzten Willen: I. Erbin meines hier in Österreich verfügbaren geringen Besitzes und Eigentums soll die Großnichte meiner [...] verstorbenen Ehefrau [...] Viviane H***** [...] sein. [...]. römisch eins. Erbin meines hier in Österreic... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. April 1982 in St. Johann/Tirol gestorbene Erblasser war deutscher Staatsbürger und hatte seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Grund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 12. Mai 1982 (ON 1 ) fand - mangels Annahme eines inländischen Nachlaßvermögens - keine Abhandlung statt. Der Erblasser war Bestandnehmer einer Eigentumswohnung in Kitzbühel. Auf dem Anteil des Wohnungseigentümers (Vermieters) ist das Bestandrecht des Erblassers für die Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß mit Wirkung vom 1. Mai 1982 mit der beklagten Partei eine Handel- und Gewerbeversicherung ab. Diese enthält unter anderem eine Rechtsschutzversicherung für seinen Betrieb (mit Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs- und Beratungsrechtsschutz, nicht jedoch Allgemeinem Vertragsrechtsschutz nach den Sonderbedingungen für die Rechtsschutzversicherung ÄSBRÜ) sowie Familienrechtsschutz im privaten Bereich (einschließlich Beratungsrechtsschutz und Al... mehr lesen...
Norm: ABGB §298ABGB §299
Rechtssatz: Mit dem Besitz einer beweglichen Sache sind nur Rechte verbunden, die dem Besitzer oder Eigentümer einer Liegenschaft als solchem zustehen, wie zB Grunddienstbarkeiten; auf die Verbücherung eines anderen Rechtes kommt es nicht an. Entscheidungstexte 7 Ob 66/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1984 7 Ob 66/83 ... mehr lesen...