Norm: ABGB §293ABGB §296
Rechtssatz: Zubehör, das mit einer Liegenschaft veräußert wird, geht als unbewegliche Sache mit der Verbücherung der Liegenschaft ins Eigentum des Erwerbers über. Entscheidungstexte 1 Ob 717/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 1 Ob 717/76 NZ 1979,63 6 Ob 266/11b Entscheidungstext OGH 16.02.2012 6 Ob 266/11b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §296ABGB §1109
Rechtssatz: Der Bestandgegenstand ist entsprechend der Jahreszeit des Pachtendes in gewöhnlicher wirtschaftlicher Kutur samt Zubehör zurückzustellen, sofern nicht die Verpflichtung des Pächters durch Vereinbarung zwischen ihm und dem Verpächter anders geregelt war. Entscheidungstexte 8 Ob 93/65 Entscheidungstext OGH 25.05.1965 8 Ob 93/65 MietSlg 1717... mehr lesen...
Norm: ABGB §296EO §252
Rechtssatz: Zur Zubehöreigenschaft von Kraftwagen bezüglich einer Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 837/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 3 Ob 837/54 EvBl 1955/209 S 342 3 Ob 152/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 152/74 SZ 47/96 Europea... mehr lesen...
Norm: ABGB §296EO §252
Rechtssatz: Zur Zubehöreigenschaft einer Dreschmaschine und Strohpresse auf kleiner Landwirtschaft mit Lohndruschgewerbe. Entscheidungstexte 3 Ob 197/54 Entscheidungstext OGH 31.03.1954 3 Ob 197/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003807 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: ABGB §296
Rechtssatz: Möbel sind nicht Zubehör eines landwirtschaftlichen Gutes anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 228/52 Entscheidungstext OGH 23.04.1952 3 Ob 228/52 JBl 1952,441 = EvBl 1952/318 S 489 = SZ 25/102 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0009842 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Auf Antrag der Verpflichteten hat das Erstgericht die unter Postzahl 1 des Pfändungsprotokolles gepfändete trächtige Kalbin als Zubehör der etwa sechs Joch umfassenden landwirtschaftlichen Liegenschaft der Verpflichteten aus der Exekution ausgeschieden und die Exekution eingestellt (§ 252 Abs. 1 EO.). Bei der Pfändung vom 21. August 1950 seien zwei Kühe und drei Schweine als Zubehör der Liegenschaft ausgeschieden worden. Durch den nachträglichen Verkauf einer dieser beiden Kühe seiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 EABGB §296EO §156 IIC
Rechtssatz: Der Ersteher erwirbt die unbewegliche Sache mit all dem, was unter den gesetzlichen Begriff des Zubehörs fällt, gleichviel, ob die Gegenstände bei der Schätzung verzeichnet wurden oder nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 963/37 Entscheidungstext OGH 11.01.1938 3 Ob 963/37 SZ 20/6 7 Ob 60/55 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §296EO §252
Rechtssatz: Die in einem landwirtschaftlichen Betriebe vorhandenen, zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Feldfrüchte sind bei der Entscheidung über einen nach § 252 EO gestellten Ausscheidungsantrag ungeachtet des Umstandes als Zubehör zu behandeln, daß sie vom Verpflichteten angeblich einem Dritten verkauft wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 673/34 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §294ABGB §295ABGB §296ABGB §297ABGB §457EO §140 Abs3EO §156 IIIBEO §252RSchO §22
Rechtssatz: Der am Zuschlagstage auf der zwangsweise versteigerten Liegenschaft vorhandene Vorrat an abgesonderten Früchten und Vorräten ist insoweit als ein vom Ersteher mit dem Zuschlag erworbenes Zubehör anzusehen, als der Vorrat zur ordentlichen Bewirtschaftung der Liegenschaft erforderlich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...