RS OGH 2025/9/9 1Ob717/76; 6Ob266/11b; 5Ob52/24v; 1Ob108/25a

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Veröffentlicht am 14.10.1976
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Rechtssatz

Zubehör, das mit einer Liegenschaft veräußert wird, geht als unbewegliche Sache mit der Verbücherung der Liegenschaft ins Eigentum des Erwerbers über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0009823

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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