Begründung: Seit November 2001 ist ein Rechtsanwalt Sachwalter der Betroffenen. Er wurde zur Regelung der finanziellen Angelegenheiten, die über das monatliche Einkommen der Betroffenen hinausgehen, sowie zur Vermögensverwaltung und Regelung sämtlicher rechtlicher Angelegenheiten und Vertretung bei Ämtern, Behörden und Gerichten bestellt. Nunmehr beantragt die Betroffene die Umbestellung des Sachwalters dahingehend, dass ihre Tochter als Sachwalterin be... mehr lesen...
Begründung: Die Betroffene lebt zusammen mit ihrer Mutter und ihrem jüngeren Bruder in äußerst beengten Wohnverhältnissen. Die Mutter spricht nicht deutsch und ist finanziell von den Leistungen, die sie für die Tochter erhält, abhängig. Sie verhindert deshalb den Auszug der Betroffenen in eine betreute Wohneinrichtung, obwohl dies dem eindeutigen Wunsch der Betroffenen entspricht. Die Betroffene hat Schulden in unbekannter Höhe. Es besteht eine akute Selbstgefährdung der Betroffenen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der am 15. November 1969 geborenen Veronika P*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Verfahrenssachwalters Dr. Günther K*****, gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz als Rekursgericht vom 1. September 2010, GZ 15 R 203/10v-20,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen H***** M*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. G***** S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem vom bisherigen Sachwalter - offensichtlich nur in eigenem Namen - gegen seine Abberufung (und Bestellung eines neuen Sachwalters) erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der vom bisherigen Sachwalter erhobene Revisionsrekurs, mit dem er den Verbleib als Sachwalter anstrebt, ist nicht zulässig. Beherrschen... mehr lesen...
Begründung: Die als Rechtsanwältin nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) Sachwalterin wendet sich gegen ihre Bestellung zur Sachwalterin und führt zur Zulässigkeit ihres außerordentlichen Revisionsrekurses aus, die zweitinstanzliche Entscheidung stehe in Widerspruch zur Entscheidung 10 Ob 18/08g, wonach Rechtsanwälte und Notare nur bei der Notwendigkeit der Besorgung rechtlicher Angelegenheiten der behinderten Person ... mehr lesen...
Begründung: Vor dem Bezirksgericht St. Pölten ist zu AZ 8 C 1044/04k eine Klage des Betroffenen gegen einen Gerichtssachverständigen anhängig, der den Betroffenen in einem Sozialgerichtsverfahren begutachtet hatte. Am 20. Februar 2008 setzte der Verhandlungsrichter dieses Verfahren gemäß §§ 6a, 190 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichts über die Frage aus, ob dem Kläger ein Sachwalter gemäß § 273 ABGB beizugeben ist. Aufgrund dieses Beschlusses sowie eines... mehr lesen...
Begründung: Die Hausärztin der am 21. Dezember 1922 geborenen Pensionistin regte am 24. Jänner 2008 „eine Sachwalterschaft in finanziellen Dingen aus dem unbedingt nicht-familiären Kreis" mit dem weiteren Vorbringen an, dass bereits seit einigen Monaten immer wieder Vermögen verschwinde. Zugang zum Haus (der Betroffenen) hätte nur das Pflegepersonal und die Schwester (gemeint offensichtlich die Schwester der Betroffenen). Am 25. Jänner 2008 regte auch der zuständige Bezirkshauptma... mehr lesen...
Begründung: Die 1919 geborene Betroffene wohnt seit 17. 2. 2004 in einem Pflegeheim. Die Heimleitung teilte dem Erstgericht mit, die Betroffene könne sich um ihre finanziellen Belange nicht mehr selbst kümmern. Das Erstgericht führte eine Erstanhörung durch und bestellte den Revisionsrekurswerber zum einstweiligen Sachwalter zwecks Vertretung der Betroffenen im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird. Zugleich wurde er zum einstweiligen Sa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Patrick T*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Sachwalters Dr. Paul Georg Appiano, Rechtsanwalt in Wien, vertreten durch Appiano & Kramer Rechtsanwälte Gesellschaft m.b.H. in Wien, gegen den Bes... mehr lesen...
Norm: ABGB §279
Rechtssatz: Nach den Gesetzesmaterialien verfolgt der neue § 279 ABGB unter anderem das Ziel, jene Personenkreise abschließend zu regeln, die für die Bestellung als Sachwalter potenziell in Frage kommen. Dabei ist ein Stufenbau vorgesehen. Primär ist als Sachwalter eine von der betroffenen Person selbst gewählte oder von einer nahe stehenden Person empfohlene Person (§ 279 Abs 1 Satz 2 ABGB) heranzuziehen. Sekundär (mangels Wahl... mehr lesen...
Begründung: Die am 19. 7. 1955 geborene Betroffene leidet seit ihrem 23. Lebensjahr an einer rezidivierend, phasenweise verlaufenden psychischen Erkrankung im Sinne einer schizoaffektiven Psychose. In der Gesamtheit besteht das Bild eines leichten organischen Psychosyndroms, dem ein jahrelanger chronischer Alkoholabusus zugrunde liegt. Der körperliche Zustand der Betroffenen hat sich in letzter Zeit ein wenig verbessert, reicht aber für eine an sich notwendige Hüftoperation nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob die bisherige Sachwalterin, die Mutter der jetzt 45jährigen Betroffenen, ihres Amts und bestellte eine offenbar nicht mit ihr verwandte Person zum Sachwalter. Nach der Beschreibung des beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen sei die Beziehung zwischen Mutter und Tochter nicht günstig, zumal sie sich diese mit jener immer schlechter verstehe. Das betreffe insbesondere das Verbieten des Umgangs der Tochter mit der Mutter unsympathischen Bekannt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Betroffenen Hermann P*****, vertreten durch Dr. Christian Böhm und Dr. Axel Reckenzaun, Rechtsanwälte in Graz, über den außerordentlichen Revisionsrekurs de... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. 5. 1981 geborene Betroffene leidet an einem organischen Psychosyndrom. Deshalb bestehen bei ihr grobe Wissensmängel und eine Rechenschwäche. Das Denkvermögen und die Unterscheidungsfähigkeit sind mäßig reduziert, am stärksten beim rechnerischen Denken und Zahlenbegriff. Die allgemeine Anpassungsfähigkeit - insbesondere auch auf der praktischen Ebene - ist relativ gut. Die Gemütssphäre ist durch das organische Psychosyndrom sichtlich nicht tangiert. Die Ehe d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 7. 11. 2002 wurde für den Betroffenen ein Sachwalter (Christoph L*****) bestellt. Es wurde ihm aufgetragen, folgende Angelegenheiten für den Betroffenen besorgen: a) Litera a Einkommensverwaltung; b) Litera b Vertretung vor Ämtern und Behörden. Am 21. 7. 2003 beantragte der Sachwalter ihn zu entheben und an seiner Stelle gemäß § 281 ABGB einen Rechtsanwalt oder einen Notar zum neuen Sachwalter zu bestellen. Er führte... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Betroffenen regten, kurz bevor dieser volljährig wurde, die Einleitung eines Sachwalterbestellungsverfahrens an. Ihr Sohn sei von früher Kindheit an mehrfach behindert, er sei nicht sprachfähig, in seinem Kommunikationsverhalten auf einfache Gesten und Laute angewiesen und erhalte Pflegegeld der Stufe 7 sowie erhöhte Familienbeihilfe. Der Betroffene lebe im Familienverband und sei tagsüber in einer Werkstätte der Lebenshilfe untergebracht. Die Mutter erk... mehr lesen...
Begründung: Bei der Betroffenen besteht eine wahnhafte Störung mit sensitiv paranoiden Zügen, sodass ihr Kritikvermögen und ihr Realitätsbezug sowie ihre Urteilsbildungsfähigkeit vermindert sind. Im Zusammenhang mit ihrem laufenden Scheidungsverfahren besteht bei ihr eine affektive Labilität mit einer vorwiegend dysphorischen Verstimmung mit rezidivierenden Affektdurchbrüchen. Das Erstgericht bestellte für die Betroffene gemäß § 273 ABGB Rechtsanwalt Dr. Ulf Z***** als Sachwalter... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund von Anregungen einer Sozialarbeiterin und des Schwiegersohns der Betroffenen nahm das Erstgericht deren Erstanhörung vor, um beurteilen zu können, ob die Betroffene alle ihre Angelegenheiten ohne die Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen könne. Die Erstanhörung erweckte beim Erstrichter den Eindruck, dass dies nicht der Fall sei. Er erachtete demnach die Fortsetzung des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wi... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben einen Rechtsanwalt zum Sachwalter der Betroffenen für folgende Angelegenheiten bestellt: Vertretung der Betroffenen bei Ämtern, Behörden, Gerichten und privaten Vertragspartnern, Abwicklung des Erbschaftsverfahrens nach dem verstorbenen Gatten der Betroffenen sowie für die Einkommens- und Vermögensverwaltung. Die Betroffene strebt die Bestellung ihres Bruders zum Sachwalter an und bestreitet die "vorwiegende" Notwendigkeit der Bestellung eines Rech... mehr lesen...
Norm: ABGB §279ABGB §281 Abs3ABGB idF ArtI Z38 KindRÄG 2001 §189 Abs2AußStrG §238 Abs1
Rechtssatz: Unter "besonders geeignete Personen" im Sinne § 189 Abs 2 ABGB idF Art I Z 38 KindRÄG 2001 werden zunächst jene nach § 281 Abs 3 ABGB zu bestellenden Personen einzuordnen sein, weil die besondere Eignung unzweifelhaft Bestellungsgrund ist und das Gesetz zum Wohl des Betroffenen (Behinderten) besondere Eigenschaften des zu Bestellenden zwingend nor... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteilt hatte, ein Sachwalter könne mangels freier Kapazitäten nicht namhaft gemacht werden, bestellte das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 9. 2001 Rechtsanwalt Dr. Peter W***** ohne ihn vorher dazu zu befragen, zum Verfahrenssachwalter gemäß § 238 Abs 1 AußStrG für den Betroffenen Alois S*****. Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteil... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte dem Betroffenen Frau Mag. Susanne F***** vom Verein für Sachwalterschaft Vöcklabruck zur Sachwalterin gemäß § 273 Abs 3 Z 2 ABGB und zwar zur Besorgung bestimmter in diesem Beschluss angeführter Angelegenheiten. Das Erstgericht bestellte dem Betroffenen Frau Mag. Susanne F***** vom Verein für Sachwalterschaft Vöcklabruck zur Sachwalterin gemäß Paragraph 273, Absatz 3, Ziffer 2, ABGB und zwar zur Besorgung bestimmter in diesem Beschluss angefü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Obwohl die Zurückweisung eines außerordentlichen Revisionsrekurses keiner
Begründung: bedarf (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 ZPO), sei den Ausführungen der Betroffenen in Kürze entgegen gehalten: Obwohl die Zurückweisung eines außerordentlichen Revisionsrekurses keiner
Begründung: bedarf (Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, ZPO), sei den Ausführungen der Betroffenen in Kürze entg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass der als "Antrag gem. § 14a AußStrG, verbunden mit dem ordentlichen Revisionsrekurs" bezeichnete Schriftsatz zutreffend als außerordentlicher Revisionsrekurs gemäß § 13 Abs 5 AußStrG vorgelegt wurde und als solcher zu behandeln ist, zumal der Entscheidungsgegenstand nicht rein vermögensrechtlicher Natur ist. Das Rekurgericht legte seiner Entscheidung die Rechtsprechung zugrunde, wonach... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte den Notariatskanditaten Mag. R***** zum einstweiligen Sachwalter der Betroffenen für die Dauer des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft werde, und ordnete an, dass er für die Betroffene folgende Angelegenheiten zu besorgen habe: 1. Vertretung im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters gemäß § 273 ABGB (§ 238 Abs 1 AußStrG) und 2. Vertretung in allen dringenden Angelegenheiten der Einkommens- und V... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte gemäß § 273 Abs 1 ABGB "einen" Sachwalter, der mit der Besorgung sämtlicher Angelegenheiten des Betroffenen betraut wurde. Es teilte die Sachwalterschaft aber auf zwei Personen auf, sodaß in Wahrheit zwei Sachwalter bestellt wurden: Einerseits wurde ein Rechtsanwalt zur Vertretung des Betroffenen vor Behörden und für dessen rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Kaufvertragsabschlusses, von Strafgeldforderungen e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die einstweilige Sachwalterin nach § 238 AußStrG nur für die Dauer des Verfahrens bestellt war, bestand bei Bestellung des Sachwalters nach § 244 AußStrG schon aus diesem Grunde keine Bindung an die Person der einstweiligen Sachwalterin. Es war auch nicht zu prüfen, ob ein Enthebungsfall vorliegt, sodaß sich die Frage, ob in der Person der einstweiligen Sachwalterin
Gründe: vorliegen, die einer Wiederbestellung entgeg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht leitete aufgrund einer Mitteilung des Bezirksgerichtes Tamsweg das Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen einer Sachwalterbestellung für den Betroffenen ein. Nach (zweimaliger) persönlicher Anhörung gewann die Erstrichterin den Eindruck, der Betroffene sei unter Umständen nicht in der Lage, seine Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteiles für sich selbst zu besorgen, woraus sich die Notwendigkeit der Fortsetzung des Sachwalterschaftsverfahrens er... mehr lesen...