Norm: ABGB §26
Rechtssatz: Akte der Vollziehung des öffentlich-rechtlichen Verbandsverhältnisses sind, wenn sie nicht zugleich ein Delikt verwirklichen, nur der juristischen Person - hier einer Wassergenossenschaft - zuzurechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 47/00v Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 47/00v Veröff: SZ 73/57 Europea... mehr lesen...
Norm: ABGB §26
Rechtssatz: Die Rechtspersönlichkeit einer Krankenanstalt kann nur bejaht werden, wenn sie auf gesetzlicher Grundlage verliehen worden ist, also durch ein Gesetz selbst oder durch einen auf Grund gesetzlicher Ermächtigung gesetzten staatlichen Akt, allenfalls durch einen kirchlichen Akt, andernfalls liegt die Rechtspersönlichkeit beim Rechtsträger der Krankenanstalt, mag dieser nun eine Gebietskörperschaft, eine sonstige Körpersc... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §879 BIIdABGB §879 BIIjABGB §879 BIIoABGB §918 Ib1KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Vereinsmitgliedschaft darf durch einseitige Austrittserklärung beendet und nur an angemessene Fristen und bestimmte Termine gebunden werden. Das Recht zum sofortigen Vereinsaustritt kann aus wichtigem Grund in der Satzung nicht wirksam ausgeschlossen bzw beschränkt werden. Die übermäßig lange Bindung an eine Vereinsmitgliedschaft ist sittenwid... mehr lesen...
Norm: EO §1 IEEO §78EO §79ABGB §26ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Auch für das Exekutionsverfahren ist Parteifähigkeit Voraussetzung; sie ist vom Bewilligungsgericht selbst dann selbständig zu prüfen, wenn in dem Staat, in dem der Exekutionstitel geschaffen wurde, Rechtsfähigkeit gegeben war. Entscheidungstexte 3 Ob 2029/96w Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 2029/96w Veröff: SZ 70/164 ... mehr lesen...