Norm: ABGB §151 Abs1ABGB §151 Abs2ABGB §244UVG §22
Rechtssatz: Der Minderjährige kann sich im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht selbst vertreten. Kann er durch den gesetzlichen Vertreter nicht vertreten werden, weil er sich in dessen Pflege und Erziehung befindet, ist ein Kollisionskurator zu bestellen. Entscheidungstexte 6 Ob 520/82 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §151ABGB §233 CABGB §244ZPO §2
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht darf einem beschränkt entmündigten die selbständige Einbringung einer Lohnklage nur dann untersagen, wenn durch eine zu erwartende Belastung des beschränkt Entmündigten mit Prozeßkosten aus einem voraussichtlich aussichtslosen Prozeß die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wäre. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
In der von der mj. Theresia D., vertreten durch das Bezirksjugendamt Völkermarkt, gegen Johann D. eingebrachten Klage auf Feststellung der Vaterschaft wurde um Bewilligung des Armenrechtes und Bestellung des Bezirksjugendamtes Mistelbach zum Armenvertreter ersucht. Das Erstgericht gab diesen Anträgen statt. Bei der am 16. Februar 1950 durchgeführten Verhandlung erklärte die für die klagende Partei erschienene Fürsorgerin des Bezirksjugendamtes Mistelbach nach der Urteilsverkundung, ... mehr lesen...