Begründung: Die Klägerin wurde am 7. 6. 1950 geboren. Sie leidet an einem pränatalen cerebralen Defekt, weist das geistige Niveau eines Kleinkindes auf und lebt seit 1988 ohne Kontakt zu ihren Eltern auf Kosten des zuständigen Sozialhilfeträgers in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Sie bezieht nach dem Tod ihres Vaters eine Waisenpension. Die Beklagte, damals als Rechtsanwältin tätig, war vom 24. 9. 1992 bis 28. 6. 2007 Sachwalterin der Klägerin für alle Angelegenheiten. Die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der I***** H*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen, vertreten durch die Sachwalterin Dr. S***** S*****, diese vertreten durch Schubert & Schaffler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Wien, geg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 B1ABGB §149ABGB §176 BABGB §228
Rechtssatz: Durch die Art der Verwaltung des Vermögens eines Kindes werden nur dessen Rechte und nicht auch die Rechte desjenigen, der es verwaltet, berührt, zumal dieser selbst keinen Anspruch darauf hat, daß das Vermögen in einer bestimmten Art verwaltet wird. Da somit durch die Entscheidung über die Art der Verwaltung eigene Rechte nicht verletzt werden, ist der zur Verwaltung Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §149ABGB §176 BABGB §228
Rechtssatz: Die Höhe des für ein Kind verwalteten Vermögens kann höchstens eine abstrakte Gefährdung des Wohles des Kindes begründen. Dies gilt auch dann, wenn der zur Verwaltung des Vermögens Berechtigte (hier: Mutter) bloß über ein verhältnismäßig geringes Einkommen oder Vermögen verfügt. Die Voraussetzungen für eine Verfügung nach § 176 Abs 1 ABGB (hier: Sperre des Sparkontos) liegen dann nicht vor. ... mehr lesen...