Begründung: Der derzeit 5-jährige mj. Thomas ist das uneheliche Kind der Johanna S***** und des Jürgen R*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu. Der vom Vater zu bezahlende monatliche Unterhaltsbeitrag von S 1.740,-- wird gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG bevorschußt; zuletzt wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6.5.1996 der Unterhaltsvorschuß bis 30.4.1999 weitergewährt (ON 22). Der derzeit 5-jährige mj. Thomas ist das uneheliche Kind der Johanna S***** und des Jürgen R*****. Die Obsor... mehr lesen...
Norm: §20 Abs1 Z1 UVG §182 ABGB §182a ABGB
Rechtssatz: Bei Adoption eines Unterhaltsberechtigten sind die Vorschüsse mit Wirksamwerden der Adoption, daher mit Ablauf des Monats, in dem die Zustimmungsberechtigten ihre Zustimmung erteilt haben, einzustellen. Entscheidungstexte 10 R 349/97v Entscheidungstext LG St. Poelten 19.11.1997 10 R 349/97v ... mehr lesen...