Norm: §20 Abs1 Z1 UVG §182 ABGB §182a ABGB
Rechtssatz: Bei Adoption eines Unterhaltsberechtigten sind die Vorschüsse mit Wirksamwerden der Adoption, daher mit Ablauf des Monats, in dem die Zustimmungsberechtigten ihre Zustimmung erteilt haben, einzustellen. Entscheidungstexte 10 R 349/97v Entscheidungstext LG St. Poelten 19.11.1997 10 R 349/97v ... mehr lesen...