Begründung: Der Wahlvater ist österreichischer Staatsbürger, die Wahlmutter und der am 23. Oktober 1987 geborene Wahlsohn sind kroatische Staatsangehörige. Die Wahleltern und der Wahlsohn beantragten am 25. Oktober 2005 beim Erstgericht die Bewilligung der Annahme an Kindesstatt aufgrund des Adoptionsvertrags vom 16. Oktober 2005. Der Bruder der Wahlmutter sei mit der Schwester des Wahlkindes verheiratet. Bis September 2005 habe der Wahlsohn in Kroatien gelebt, nunmehr wohne er in Ö... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Adoptionssache der Antragsteller 1. Marija G*****, 2. Jovo G*****, als Wahleltern und 3. Stanislavka S*****, als Wahlkind, alle wohnhaft in *****, und alle vertreten durch Dr. Andreas Waldhof... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller sind seit 10. 9. 1990 verheiratet und seit 30. 7. 2001 österreichische Staatsangehörige. Sie waren zuvor philippinische Staatsangehörige und leben seit 1994 in Österreich. Am 30. 7. 2003 schlossen die Antragsteller als Wahleltern mit der am 23. 12. 1986 geborenen, philippinischen Staatsbürgerin Caroline B***** einen Adoptionsvertrag. Das Wahlkind ist die Nichte der Zweitantragstellerin und lebt auf den Philippinen. Am 27. 10. 2003 beantragten di... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 14. 9. 2004 eingebrachten Antrag begehrten die Antragsteller unter Vorlage eines am 3./12. 8. 2004 unterfertigten Adoptionsvertrages und verschiedener weiterer Urkunden die Annahme des mj. Jaswinder S***** (leiblicher Sohn des Surjit S***** und der Manjit K*****) durch die Ehegatten Joginder G***** und Sukhwinder K***** als Wahleltern an Kindesstatt zu bewilligen. Der in Aussicht genommene Wahlvater ist österreichischer Staatsbürger; alle anderen Beteiligten... mehr lesen...
Begründung: Die neuerlich (zwei entsprechende frühere Anträge wurden jeweils wieder zurückgezogen) die gerichtliche Bewilligung des von ihnen geschlossenen Adoptionsvertrages begehrenden Antragsteller (im Folgenden auch Wahlvater und Wahltochter genannt) sind beide österreichische Staatsangehörige. Aus der am 3. 12. 1999 geschiedenen Ehe des am 16. 9. 1922 geborenen Wahlvaters mit Inge D***** entstammen vier Kinder, die alle volljährig und bereits selbsterhaltungsfähig sind. Die a... mehr lesen...
Begründung: Den Kindern wurde zunächst mit Beschlüssen vom 30. 8. 1999 des damals zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Zeit vom 1. 8. 1999 bis 31. 7. 2002 monatliche Unterhaltsvorschüsse von je S 1.700,-- gewährt, weil der uneheliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen war. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22. 8. 2002 wurden diese Unterhaltsvorschüsse in der monatlichen Höhe von je EUR 181,68 für die Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 7. 20... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der österreichische Vorbehalt vom 5. 8. 1958 zu Art 6 EMRK deckt, dass im Außerstreitverfahren öffentliche Verhandlungen nicht zwingend angeordnet sind (4 Ob 236/97b, 8 Ob 368/97v). Der Grundsatz der Mündlichkeit und Öffentlichkeit gilt im Außerstreitverfahren nicht (9 Ob 255/02v, RIS-Justiz RS0005951). Entscheidungen im Außerstreitverfahren können, von hier nicht vorl... mehr lesen...
Begründung: Die mj Stefanie H***** ist das uneheliche Kind von Alexandra H***** und Willibald K*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu. Der vom Vater zu bezahlende monatliche Unterhaltsbeitrag wurde bislang auf Grund des Beschlusses vom 22. 3. 2001 bevorschusst. Der nunmehrige Ehemann der Mutter und die durch die Mutter vertretene Minderjährige schlossen am 30. 4. 2002 einen Adoptionsvertrag und beantragten am 24. 5. 2002 dessen Genehmigung. Der leibliche Vater beteiligte sich am V... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage haben der Erstantragsteller und die Zweitantragstellerin (im Folgenden auch Wahleltern genannt) einander am 22. 2. 1995 in Indien geheiratet. Der Ehe entstammt der am 22. 1. 1998 in Wien geborene Sohn Amritpal. Die Wahleltern sind beide in Indien geboren, aber nun österreichische Staatsbürger. Sie haben mit den Eltern der Drittantragstellerin (im Folgenden auch Wahlkind oder Wahltochter genannt) am 31. 10. 2000 in Indien hinsichtlich des Wahlkindes ein... mehr lesen...
Begründung: Dem Betroffenen, der an seniler Demenz vom Typ Alzheimer litt, wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hietzing vom 14. 1. 2000 Dr. Eva Maria B***** zum Sachwalter bestellt. Das Sachwalterschaftsverfahren wurde bis zum Tode des Betroffenen am 6. 2. 2001 fortgesetzt. Zuletzt war seit 10. 12. 2000 Dr. Susanne S***** anstelle von Dr. B***** zur Sachwalterin bestellt. Mit Schriftsatz vom 12. 4. 2001 beantragte Herta P***** (im Folgenden Antragstellerin genannt) beim Erstger... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs1ABGB §179a Abs2ABGB §1008
Rechtssatz: Der Abschluss des Adoptionsvertrages durch einen gewillkürten Vertreter wird als zulässig angesehen. Es ist jedoch eine auf die konkrete Adoption lautende Spezialvollmacht erforderlich. Entscheidungstexte 7 Ob 328/01p Entscheidungstext OGH 30.01.2002 7 Ob 328/01p Veröff: SZ 2002/14 ... mehr lesen...
Beim Bezirksgericht Floridsdorf ist die Pflegschaft der mj. Martina E, geb. 17. Juli 1969, anhängig. Die Minderjährige ist ein eheliches Kind der Pia E, wiederverehelichte H und des Otto E. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Das Kind, welches die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, befindet sich auf Grund eines im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen und pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleiches in Pflege und Erziehung der Mutter. Diese ist seit 1973 mit Klaas H... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs1ABGB §179a Abs2AußStrG §2 Abs2 Z8 J
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren müssen Entscheidungsausspruch und
Begründung: nicht formal getrennt werden. Es ist daher gleichgültig, ob in dem Beschluß, mit welchem die gerichtliche Bewilligung der Annahme an Kindesstatt ausgesprochen wird, die Ersetzung der fehlenden Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des zur Annahme erwählten Kindes in einem förmlichen Entscheidungspruch oder... mehr lesen...
Aus der mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 15. September 1958 geschiedenen Ehe des Ferdinand L. und der Michaela L. stammt die am 7. Jänner 1956 geborene mj. Brigitte. Michaela L. hat nach ihrer Scheidung von Ferdinand L. am 27. Juni 1959 den Dr. Gerhard B. geheiratet. Am 25. Juli 1964 übersandte Dr. B. an das Bezirksgericht Klagenfurt eine "Erklärung" folgenden Inhaltes: "Ich, Dr. Gerhard B., nehme hiemit gemäß § 179 ABGB. das eheliche Kind meiner Ehegattin Michaela, m... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs1ABGB §179a Abs2ABGB §886
Rechtssatz: Die Annahme an Kindesstatt kommt durch zwei Akte zustande, die streng auseinanderzuhalten sind: 1) Abschluss eines schriftlichen Vertrages und 2) gerichtliche Bewilligung der Annahme. Zu 1) Verweigert der gesetzliche Vertreter seine Einwilligung, dann ersetzt das Gericht durch Beschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Mit Rechtskraft dieses Beschlusses ist der schriftliche Ad... mehr lesen...