Entscheidungen zu § 179 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2004/8/26 3Ob141/04p

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Entscheidung | OGH | 26.08.2004

TE OGH 1996/12/20 1Ob2329/96y

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Entscheidung | OGH | 20.12.1996

RS OGH 1996/12/20 1Ob2329/96y, 3Ob141/04p

Norm: ABGB §179 Abs2
Rechtssatz: Allen in § 179 Abs 2 ABGB aufgezählten Fällen sind jedenfalls rein objektive
Gründe: dergestalt gemeinsam, daß entweder der zweite Ehegatte nicht annehmen kann oder die eheliche Gemeinschaft schon eine gewisse Zeit aufgelöst ist und schon deshalb eine "Nachbildung einer natürlichen Familie" nicht mehr in Frage kommt. Dabei wird im Gesetz anders als nach deutschem Recht zwischen volljährigen und minderjährigen Wah... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1996

RS OGH 1996/12/20 1Ob2329/96y, 3Ob141/04p

Norm: ABGB §179 Abs2
Rechtssatz: Die Aufzählung der Ausnahmen in § 179 Abs 2 ABGB ist nur demonstrativ. Entscheidungstexte 1 Ob 2329/96y Entscheidungstext OGH 20.12.1996 1 Ob 2329/96y Veröff: SZ 69/292 3 Ob 141/04p Entscheidungstext OGH 26.08.2004 3 Ob 141/04p European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1996

RS OGH 1996/12/20 1Ob2329/96y, 3Ob141/04p

Norm: ABGB §179 Abs2
Rechtssatz: Das Gesetz läßt in Fällen, in denen eine exakte und ausdrückliche Regelung der erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegt, eine Ausnahme von der aufgestellten Regel, daß Ehegatten nur gemeinsam adoptieren dürfen, zu, sofern freilich die
Gründe: ähnlich und besonders wichtig sind. Der Umstand, daß der Gatte der Wahlmutter im volljährigen Wahlkind keinen Sohn, sondern nur einen guten Freund sieht, rechtfertigt e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1996

TE OGH 1972/10/3 5Ob173/72

Dr Wolfgang L, geboren am 27. 5. 1913, und Lilli L, geborene N, geboren am 24. 5. 1910, schlossen am 30. 11. 1940 vor dem Standesamt München - III die Ehe. Der Ehe entstammen die im Jahre 1942 geborene Brigitta L und die im Jahre 1943 geborene Ulrike L. Brigitta L ist verheiratet und lebt in Amerika; Ulrike L hält sich aus beruflichen Gründen in der Schweiz auf. Die Ehe zwischen Dr Wolfgang L und Lilli L besteht noch aufrecht, doch ist seit 8 Jahren die Wohn-, Wirtschafts- und Gesch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.10.1972

RS OGH 1972/10/3 5Ob173/72, 1Ob2329/96y

Norm: ABGB §179 Abs2ABGB §181
Rechtssatz: Das Gesetz bietet keine Handhabe für die Auffassung, daß ein Ehegatte nur dann allein an Kindesstatt annehmen könne, wenn die häusliche Gemeinschaft einverständlich aufgelöst wurde, nicht auch dann, wenn ihre Auflösung einseitig erfolgt ist. Allein daraus aber, daß ein Ehegatte bei Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren allein an Kindesstatt annehmen kann, ergibt sich noch nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1972

Entscheidungen 1-7 von 7