Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden, das Verfahren zur Regelung der Obsorge für die beiden Minderjährigen ist im zweiten Rechtsgang anhängig. Der Vater lebt mit beiden Kindern in Wien, die Mutter in Lissabon. Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 22. 1. 2006 die alleinige Obsorge für die beiden Minderjährigen dem Vater übertragen und den Antrag der Mutter, ihr die alleinige Obsorge zu übertragen, abgewiesen. Es ging davon aus, dass der Vater beruflich weiterhin in Wien tät... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Thiemo M*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Dr. Wolfgang G*****, vertreten durch Dr. Friedrich Schwarzinger, Rechtsanwalt in Wels, gegen den B... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 12. 1989 geborene Nura hat fünf Geschwister im Alter zwischen sechs und zwanzig Jahren. Nach Konflikten mit ihren Eltern - insbesondere mit ihrem Vater - verließ sie den elterlichen Haushalt im April 2005. Danach wurde sie vorübergehend in einer Grazer Kriseneinrichtung betreut. Seit 24. 5. 2005 ist sie in einem burgenländischen Kinderdorf untergebracht und besucht ein Realgymnasium in Wr. Neustadt. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 24. 5. 2005 übertrug das Er... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte den Beschluss des Pflegschaftsgerichts, mit dem dieses den Antrag der Mutter, der mütterlichen Großmutter die (dieser nach § 177 ABGB übertragene) Obsorge für ihre nunmehr dreieinhalbjährige uneheliche Tochter zu entziehen und (wieder) ihr zu übertragen, abgewiesen hatte. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Nach den Feststellungen des Erstgerichts besteht zwischen der Großmutter und dem Kind eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §145ABGB §176 C, ABGB idFd KindNamRÄG 2013 §178ABGB idFd KindNamRÄG 2013 §181AußStrG 2005 §2 IE1AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC1
Rechtssatz: Die zweitinstanzliche Rechtsprechung geht davon aus, dass in einem Verfahren, in dem dem bisher mit der Obsorge betrauten Elternteilen diese entzogen werden soll, sämtlichen Großelternteilen Beteiligtenstellung und somit auch Rekurslegitimation zukommt (EFSlg 92.891, 100.187, 104.206, 107.703). Dies ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist - nach den insofern überstimmenden Angaben sämtlicher Parteien dieses Verfahrens - das uneheliche Kind des Michael F*****, eines Österreichers, und der Dr. Delphine P*****, einer Französin. Sie ist ebenfalls französische Staatsangehörige und lebt jedenfalls seit September 2004 bei ihrem Vater in W*****. Sie ist aufgrund eines Chromosomendefekts von Geburt an schwerst behindert und bezieht Pflegegeld der Stufe 7. Die Obsorge stand zunächst der Mutter... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des zur Zeit der Beschlussfassung in erster Instanz noch nicht 7 ½-jährigen Marco war mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 nach § 55a EheG im Einvernehmen geschieden worden. Anlässlich der Scheidung hatten die Eltern eine gerichtliche Vereinbarung getroffen, wonach u.a. die Obsorge für diesen der Mutter allein zukomme und das Besuchsrecht des Vaters einer außergerichtlichen Vereinbarung vorbehalten bleiben sollte. Mit Beschluss vom 6. Februar 2006 (ON ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der ehelich geborenen Minderjährigen verbüßen derzeit eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe, unter anderem wegen eines an der älteren Tochter der Mutter begangenen schweren sexuellen Missbrauches (§ 206 Abs 1 StGB). Die während der Haft geborene Minderjährige wurde der Mutter unmittelbar nach der Geburt abgenommen und im folgenden Monat bei Pflegeeltern untergebracht, die in geordneten Verhältnissen leben und - ebenso wie die Schwester des Vaters, deren Obs... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 12. 1989 geborene Minderjährige wurde am 10. 4. 2005 auf Grund einer vorläufigen Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers in einem Grazer Heim untergebracht. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 24. 5. 2005 übertrug das Erstgericht deren Pflege und Erziehung „vorläufig" dem Jugendwohlfahrtsträger „bis zur endgültigen Entscheidung" über dessen Antrag auf Übertragung der Obsorge. Seit 24. 5. 2005 wird die Minderjährige im Rahmen einer vollen Erziehung in einem niederös... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände (RZ 1973/198 ua) die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist immer eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG zukommt (RIS-Justiz RS0007101). Im vorliegenden Fall verkennt der Revisionsrekurswerber zudem, d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Mj. Maximilian G*****, geboren am 29. Dezember 2001, in vorläufiger Obsorge der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch als Jugendwohlfahrtsträger, Schlossgraben 1, 6800 Feldkirch, über den außerordentlichen Revisions... mehr lesen...
Begründung: Die Wahleltern schlossen am 30. 11. 2005 einen Vertrag über die Annahme an Kindes statt (Inkognitoadoption) mit dem mj Wahlkind, das durch den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger vertreten wurde. Das Wahlkind befand sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Adoptionsvertrages bereits praktisch von Geburt an sechs Monate in Pflege der Wahleltern, entwickelte sich sehr gut und altersentsprechend. Es besteht eine liebevolle Beziehung zwischen dem Minderjährigen und der Adoptivm... mehr lesen...
Begründung: Das Land Oberösterreich, vertreten durch das Jugendamt der örtlichen Bezirkshauptmannschaft, beantragte mit einem am 24. Mai 2005 eingebrachten Schriftsatz, der Mutter die gesamte Obsorge über die im Zeitpunkt der zweitinstanzlichen Entscheidung ein- bzw. zweijährigen Kinder zu entziehen und dem Land als Jugendwohlfahrtsträger zu übertragen. Nach dem Vorbringen stammten die „ursprünglich als ehelich geltenden" Kinder nicht vom Ehemann der Mutter, von dem sie getrennt leb... mehr lesen...
Begründung: Die nun 7-jährige Jasmin entstammt der am 16. 11. 2000 geschiedenen Ehe ihrer Eltern. Sie hat wie der Vater die österreichische Staatsbürgerschaft, während die Mutter türkische Staatsangehörige ist. Anlässlich der Ehescheidung vereinbarten die Eltern, dass die Obsorge für Jasmin dem Vater alleine zukomme. Am 19. 6. 2001 beantragte die Mutter, dem Vater die Obsorge zu entziehen und ihr zu übertragen, weil Jasmin von den väterlichen Großeltern geschlagen werde. Sie sei nun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Hannes A*****, in Obsorge der Mutter Ing. Manuela A*****, vertreten durch Dr. Kurt Janek, Rechtsanwalt in Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters DI Herbert A*****, vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 5. Dezember 2005 übertrug das Erstgericht dem steirischen Jugendwohlfahrtsträger für die am 22. März 1994 geboren Minderjährige (im Folgenden nur: Mj) bulgarischer Staatsangehörigkeit die Obsorge im Teilbereich Pflege und Erziehung „einschließlich gesetzlicher Vertretung für diesen Bereich zur Durchführung der vollen Erziehung". Nach den dort getroffenen Feststellungen wurde die Mj am 28. November 2005 „als Mitglied einer bulgarischen Diebsbande" aufgeg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Michael B*****, geboren am 13. März 1995, wegen Entziehung der Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Brigitte B*****, vertreten durch Dr. Leopold Boyer, Rechtsanwalt in Zistersdorf, g... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gaben einem selbständigen Antrag der mündigen Minderjährigen gemäß § 104 Abs 1 AußStrG statt und übertrugen gemäß § 176 ABGB die Obsorge von der Mutter, bei der die Minderjährige die letzten sechs Jahre seit der Scheidung der Eltern gelebt hatte, auf den Vater. Eine Gefährdung des Kindeswohls bei Verbleib der Mutter iSd § 176 Abs 1 ist ausgeschlossen. An der Fähigkeit der Rechtsmittelwerberin, ihr Kind ordentlich zu betreuen und zu erziehen, besteht nac... mehr lesen...
Norm: ABGB §154ABGB §154aABGB §176
Rechtssatz: Das Gericht kann nur die Zustimmung des anderen, nicht handelnden Elternteils, nicht aber auch die Handlung des gesetzlichen Vertreters selbst ersetzen. Entscheidungstexte 6 Ob 215/05v Entscheidungstext OGH 01.12.2005 6 Ob 215/05v Beisatz: Hier: Zustimmung des Jugendwohlfahrtsträgers als gesetzlicher Vertreter zum Abschluss des Pflege... mehr lesen...
Begründung: Für die Mutter der am 21. 8. 1997 geborenen minderjährigen Nicole Maria P***** ist eine Sachwalterin bestellt. Gesetzlicher Vertreter des Kindes und allein Obsorgeberechtigter ist die Bezirkshauptmannschaft G***** als Jugendwohlfahrtsträger (§§ 145a und 211 ABGB). Für die Mutter der am 21. 8. 1997 geborenen minderjährigen Nicole Maria P***** ist eine Sachwalterin bestellt. Gesetzlicher Vertreter des Kindes und allein Obsorgeberechtigter ist die Bezirkshauptmannschaft ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Kinder 1. Günther H*****, geboren am 3. Juli 1999, 2. Melina H*****, geboren am 16. November 2001, und 3. Sebastian H*****, geboren am 27. September 2002, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der El... mehr lesen...
Begründung: Nachdem die Mutter des am 6. 9. 1995 außerehelich geborenen Felix, die sich damals nach Drogenkonsum in einem psychotischen Zustand befand, die Wohnung, in der sie mit dem Kind lebte, in Brand gesteckt hatte, wurde der Minderjährige am 19. 12. 1997 vom Jugendwohlfahrtsträger den in Lebensgemeinschaft lebenden nunmehrigen Antragstellern Dr. Anna K***** und Viktor L***** in Pflege und Erziehung übergeben. Die genannten Pflegeeltern bemühten sich in der Folge um die Erlan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, ob den Eltern (hier der ae Mutter) nach § 176 Abs 1 ABGB die Obsorge zu entziehen und gemäß § 213 ABGB dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger zu übertragen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Ihr kommt daher keine Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG nF zu, wenn dabei auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wird und leitende Grundsätze der Rec... mehr lesen...
Begründung: Mit Scheidungsvergleich vom 17. 12. 2001 wurde der Mutter die alleinige Obsorge über die beiden minderjährigen Kinder übertragen und dies auch pflegschaftsbehördlich genehmigt. Am 23. 1. 2003 veranlasste der Jugendwohlfahrtsträger die Unterbringung der Kinder in einem Krisenzentrum, wovon die Mutter nachträglich informiert wurde. Am 28. 1. 2003 beantragte er unter Berufung auf § 215 Abs 1 ABGB die Übertragung der Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung. Er modifizi... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 C
Rechtssatz: Die Rechtsprechung, dass der Anspruch eines minderjährigen Kindes gegen einen Elternteil auf Herausgabe eines Vermögenswerts ausnahmsweise im Außerstreitverfahren geltend zu machen sei, wenn die Zurückbehaltung des Vermögenswertes auf einen Missbrauch des Rechts zur Verwaltung des Kindesvermögens im Rahmen der Obsorgebefugnis beruht, ist auf Ansprüche (hier: Unterlassung, sich an ein Fernsehteam zu wenden), die nic... mehr lesen...
Begründung: Mit einem ua als „Antrag auf Unterlassung der Veröffentlichung" bezeichneten Schriftsatz vom 29. 4. 2004 beantragte der Minderjährige, seinen Vater zu verpflichten, es zu unterlassen, Journalisten des ORF (Team „Schauplatz Gericht") Informationen über die Lebensumstände des Minderjährigen, dessen Umgang mit dem Vater und über den Stand und den Inhalt des Pflegschaftsverfahrens zu erteilen oder Fotos des Minderjährigen zum Zweck der Berichterstattung weiterzugeben. Der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ebenso wie die Entscheidung, welchem Elternteil die Kindesobsorge übertragen werden soll, grundsätzlich eine solche des Einzelfalles ist, der keine Bedeutung iSd § 14 Abs 1 AußStrG zukommt, wenn dabei auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wird und leitende Grundsätze der Rsp daher nicht verletzt werden (RIS-Justiz RS0007101; RS0097114 und RS0115719 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen), stellt auch die ebenfall... mehr lesen...
Begründung: Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte mit Telefax vom 2. 4. 2003, ihn gemäß "§ 215 Abs 1 erster Satz ABGB" mit der Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung der Pflegebefohlenen zu betrauen. Er brachte vor, die gehörlose Pflegebefohlene habe am 26. 3. 2003 berichtet, zu Hause von ihrem Vater und ihrem älteren Bruder geschlagen zu werden. Es sei notwendig, mit Hilfe eines Gebärdendolmetschers zu der Pflegebefohlenen Zugang zu finden und ein Vertrauensverhältnis zu bil... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien legt in der Anklageschrift vom 1. Juni 2004 (ON 107) den Angeklagten Sasa und Suzana J***** neben weiteren für das Nichtigkeitsverfahren nicht relevanten Delikten zu 1. das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB zur Last. Danach sind sie verdächtig, zwischen Mitte September und 28. November 2003 in Wien, teilweise durch Unterlassung der Abwendung des Erfolges, obwohl sie zufolge einer (sie)... mehr lesen...
Begründung: Nach der anlässlich der Scheidung ihrer Eltern geschlossenen, vom Pflegschaftsgericht genehmigten Vereinbarung kam die Obsorge über zwei minderjährige Kinder der Mutter allein zu. Am 10. Dezember 2002 beantragte der Vater, ihm die Obsorge zu übertragen. Die Mutter sprach sich dagegen aus. In Abänderung der Entscheidung erster Instanz ordnete das Rekursgericht mit (unangefochten rechtskräftig gewordenem) Beschluss vom 16. Oktober 2003 (ON 158) die von diesem beschlossene ... mehr lesen...