Norm: ABGB §165a
Rechtssatz: Im Fall einer Namensgebung durch den Ehemann der Mutter gemäß § 165 a ABGB kann die Mutter, die gleichzeitig auch Vormünderin des Kindes ist, nicht als unbefangen angesehen werden. Es besteht daher eine Kollision und damit die Notwendigkeit einer Kuratorbestellung nach § 271 ABGB (so schon 3 Ob 502/88 = EFSlg 56863 = RPflSlgA 7840). Beruht aber der Interessenwiderstreit auf der doppelten Stellung der Mutter als Zust... mehr lesen...
Norm: ABGB §165a
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der Namensgebung soll dem Bedürfnis des minderjährigen unehelichen Kindes Rechnung tragen, daß sein Familienname mit dem des Stiefvaters (oder uneheliche Vaters) übereinstimmt, in dessen Familie es aufwächst. Entscheidungstexte 5 Ob 546/88 Entscheidungstext OGH 31.05.1988 5 Ob 546/88 Veröff: SZ 61/137 ... mehr lesen...