Entscheidungen zu § 165a ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1991/9/10 4Ob558/91, 1Ob1542/93

Norm: ABGB §165a
Rechtssatz: Im Fall einer Namensgebung durch den Ehemann der Mutter gemäß § 165 a ABGB kann die Mutter, die gleichzeitig auch Vormünderin des Kindes ist, nicht als unbefangen angesehen werden. Es besteht daher eine Kollision und damit die Notwendigkeit einer Kuratorbestellung nach § 271 ABGB (so schon 3 Ob 502/88 = EFSlg 56863 = RPflSlgA 7840). Beruht aber der Interessenwiderstreit auf der doppelten Stellung der Mutter als Zust... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1991

RS OGH 1988/5/31 5Ob546/88, 7Ob622/90, 1Ob622/92, 4Ob529/93

Norm: ABGB §165a
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der Namensgebung soll dem Bedürfnis des minderjährigen unehelichen Kindes Rechnung tragen, daß sein Familienname mit dem des Stiefvaters (oder uneheliche Vaters) übereinstimmt, in dessen Familie es aufwächst. Entscheidungstexte 5 Ob 546/88 Entscheidungstext OGH 31.05.1988 5 Ob 546/88 Veröff: SZ 61/137 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1988

Entscheidungen 1-2 von 2