Entscheidungen zu § 164a ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

RS OGH 1987/2/12 6Ob693/86

Norm: ABGB §164aZPO §228 B2ZPO §228 C1
Rechtssatz: Eine Klage auf Feststellung, daß der Kläger mit jener Person, die vor dem Jugendamt die Vaterschaft anerkannte, nicht identisch ist, ist, wenn des weiteren behauptet wird, der Kläger werde immer wieder auf Unterhalt in Anspruch genommen, als Klage auf Feststellung, daß das Vaterschaftsanerkenntnis gegenüber dem Kläger keine Wirkungen entfalte, zu verstehen; das Feststellungsinteresse ist zu bej... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1987

TE OGH 1983/4/26 4Ob545/83

Mit der am 8. 1. 1980 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß sein am 19. 7. 1974 abgegebenes Anerkenntnis der Vaterschaft zum beklagten Kind Erwin N, geboren am 29. 11. 1973, rechtsunwirksam und das Kind kein leibliches Kind des Klägers sei. Er habe am 19. 7. 1974 vor dem Jugendamt Zell am See die Vaterschaft anerkannt. Diesem Anerkenntnis sei ein Rechtsstreit beim Bezirksgericht Taxenbach zur Feststellung seiner außerehelichen Vaterschaft vorausg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1983

RS OGH 1983/3/1 5Ob712/82

Norm: ABGB §164aZPO §405 BI
Rechtssatz: Wurde die Klage nach ihrem Vorbringen nicht ausschließlich auf den Rechtsgrund der Bestreitung der ehelichen Abstammung gestützt, so verstößt die Umdeutung des in der Protokollarklage formulierten Begehrens im Sinne der Feststellung der Unwirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses aus dem Grunde des § 164 a Abs 1 Z 2 ABGB nicht gegen die Vorschrift des § 405 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1983

RS OGH 1982/7/1 7Ob653/82, 4Ob545/83, 3Ob72/01m, 5Ob208/07k, 2Ob182/08s, 7Ob85/08p, 1Ob7/12d, 5Ob237

Norm: ABGB §164aABGB §164 Abs1 Z3 litb idF FamErbRÄG 2004
Rechtssatz: Die Jahresfrist zur Klagserhebung beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem ein erbbiologisch - anthropologisches Gutachten mit Aussicht auf Erfolg eingeholt werden kann. Bei dieser Jahresfrist handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist, die durch einen durch eine dritte Person seinerzeit veranlassten Irrtum über die Klagsfrist nicht beseitigt werden kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1982

RS OGH 1978/5/23 3Ob593/78, 3Ob515/80, 7Ob765/82, 2Ob566/93 (2Ob567/93)

Norm: ABGB §164aABGB §164bABGB §164c
Rechtssatz: Hat ein Mann trotz positiver Kenntnis, nicht der Vater sein zu können, die Vaterschaft anerkannt, so kann dieses Anerkenntnis nur durch die Rechtskraft des Urteiles beseitigt werden, mit welcher auf Grund einer Klage der Staatsanwaltschaft die Vaterschaft eines anderen Mannes festgestellt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 593/78 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1978

TE OGH 1977/6/8 1Ob16/77

Der Kläger behauptet, als Fischereiberechtigter am N-Bach durch die weit über das von der Wasserrechtsbehörde genehmigten Ausmaß erfolgende Einleitung von Abwässern des Bergbaubetriebes der Beklagten geschädigt zu werden, und beantragt deshalb die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung der Einbringung von Flotationsabwässern in den N-Bach über eine Menge von 70 000 Jahrestonnen hinaus. Die Beklagte bestritt das behauptete Fischereirecht des Klägers, eine mengenmäßige Begrenzung d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.06.1977

TE OGH 1977/3/3 2Ob514/77

Der Kläger begehrte auszusprechen, daß sein Anerkenntnis der Vaterschaft zu der am 6. Juli 1974 unehelich geborenen Beklagten vor der Bezirkshauptmannschaft K vom 26. Juli 1974 rechtsunwirksam sei, ferner, daß der Vergleich zwischen den Streitteilen vor dem Jugendamt K vom 26. Juli 1974, worin sich der Kläger zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 1200 S für die Beklagte verpflichtet hatte, mit der Wirkung aufgehoben werde, daß er als nicht abgeschlossen gelte. Die Mutte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.03.1977

RS OGH 1976/4/6 3Ob537/76, 2Ob508/78, 1Ob583/78, 2Ob586/79, 1Ob569/82, 3Ob668/82

Norm: ABGB §163 GABGB §164aUeKindG ArtX §2
Rechtssatz: Die vor dem 01.07.1971 vor dem Gericht oder der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund abgegebenen Anerkenntnisse der Vaterschaft können auf Grund der Übertragungsbestimmung des Art X Z 2 UeKindG auch nach dem Inkrafttreten des UeKindG durch Klage auf Nichtbestehen der Vaterschaft beseitigt werden (Fasching Kommentar IV, 946). Die Regelung des § 164 a ABGB betrifft ausschließlich die nac... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1976

Entscheidungen 1-8 von 8