Entscheidungen zu § 163 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-15 von 15

TE OGH 2007/8/29 7Ob75/07s

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Entscheidung | OGH | 29.08.2007

RS OGH 2007/8/29 7Ob75/07s, 7Ob40/16g, 4Ob131/20y

Norm: ABGB idF FamErbRÄG 2004 §163 Abs1 EABGB idF FamErbRÄG 2004 §163 ABs1 FABGB idF FamErbRÄG 2004 §163 Abs2 EABGB idF FamErbRÄG 2004 §163 Abs2 F
Rechtssatz: Das Kind hat die Wahl zwischen Feststellung durch positiven Vaterschaftsbeweis und Zeugungsvermutung. Entscheidungstexte 7 Ob 75/07s Entscheidungstext OGH 29.08.2007 7 Ob 75/07s Veröff: SZ 2007/132 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.2007

RS OGH 2007/8/29 7Ob75/07s, 2Ob98/12v, 4Ob131/20y

Norm: ABGB idF FamErbRÄG 2004 §163 Abs1 H8ABGB idF FamErbRÄG 2004 §163 Abs2 H8
Rechtssatz: In der „Sphäre des Mannes" iSd § 163 Abs 2 letzter Satz ABGB liegt es auch, wenn sein genetisches Material nicht mehr geeignet ist, ein DNA-Gutachten zu erstatten. Entscheidungstexte 7 Ob 75/07s Entscheidungstext OGH 29.08.2007 7 Ob 75/07s Beisatz: Hier: Degradierender Effekt von Fomalin auf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.2007

TE OGH 2001/12/17 1Ob297/01k

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Entscheidung | OGH | 17.12.2001

TE OGH 2000/2/16 9Ob316/99g

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Entscheidung | OGH | 16.02.2000

RS OGH 2000/2/16 9Ob316/99g, 1Ob297/01k

Norm: ABGB §163 Abs1 F
Rechtssatz: Die Beweislast für die fristgemäße Beiwohnung trifft das klagende Kind. Bei Misslingen dieses Beweises (sei es wegen Fehlens der Beiwohnung oder wegen "Fristverletzung") muss die tatsächliche Zeugung durch den in Betracht kommenden Mann mit den üblichen naturwissenschaftlichen Beweismitteln (serologische Untersuchung etc) bewiesen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.2000

TE OGH 1989/10/3 5Ob546/89

Entscheidungsgründe: Mit der am 17.Juni 1986 erhobenen Klage begehrte die Klägerin die Feststellung der unehelichen Vaterschaft des Beklagten ihr gegenüber und dessen Verurteilung zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 900 S ab Klagetag. Der Beklagte habe ihrer Mutter in der kritischen Zeit, das sei vom 29.Juni 1985 bis 29. Oktober 1985, geschlechtlich beigewohnt. Er sei Busfahrer, verheiratet und habe für eine Gattin und drei Kinder zu sorgen. Der Beklagte beantra... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.10.1989

TE OGH 1983/4/26 4Ob545/83

Mit der am 8. 1. 1980 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß sein am 19. 7. 1974 abgegebenes Anerkenntnis der Vaterschaft zum beklagten Kind Erwin N, geboren am 29. 11. 1973, rechtsunwirksam und das Kind kein leibliches Kind des Klägers sei. Er habe am 19. 7. 1974 vor dem Jugendamt Zell am See die Vaterschaft anerkannt. Diesem Anerkenntnis sei ein Rechtsstreit beim Bezirksgericht Taxenbach zur Feststellung seiner außerehelichen Vaterschaft vorausg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1983

RS OGH 1981/5/20 6Ob4/81

Norm: ABGB §40ABGB §41ABGB §138 Abs1ABGB §163 Abs1 B
Rechtssatz: Aus den §§ 40, 41, 138 Abs 1 und 163 Abs 1 ABGB folgt, daß das familienrechtliche Verhältnis der Verwandschaft zwischen Vater und Kind an die durch den Zeugungsakt biologisch bedingte Abstammung anknüpft, leibliche Vaterschaft im Sinn der Blutsverwandtschaft der Rechtsvermutung des § 138 Abs 1 ABGB denknotwendig zugrundeliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1981

TE OGH 1977/11/17 6Ob700/77 (6Ob699/77)

Die Klägerin behauptete, der Beklagte habe ihrer Mutter innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist des § 163 Abs. 1 ABGB beigewohnt. Sie begehrte die Feststellung, daß der Beklagte ihr Vater sei, und die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Unterhaltsbeitrages. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens. Er behauptete im wesentlichen, die Mutter der Klägerin habe in der gesetzlichen Vermutungsfrist auch mit anderen Männern geschlechtlich verkehrt. Die Vaterschaft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.1977

RS OGH 1977/11/17 6Ob699/77 (6Ob700/77)

Norm: ABGB §163 Abs1 K
Rechtssatz: Die Beiwohnung ist kein Rechtsgeschäft, allfällige Willensmängel können daher nicht entscheidend sein, sodaß einer behaupteten arglistigen Täuschung des Beklagten durch die Mutter keine Bedeutung zukommt (angebliche Sterilität; Antibabypilleneinnahme) und allfällige unrichtige Angaben über ihre Empfängnisfähigkeit die aus der Bestimmung des § 163 ABGB dem Kinde gegenüber seinem Erzeuger erwachsenen Rechte nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1977

TE OGH 1975/1/22 1Ob5/75

Nach rechtskräftiger Zurückweisung der Klage hinsichtlich des Teilbegehrens auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft des Beklagten wies der Erstrichter das restliche Klagebegehren auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages ab. Nach seinen Feststellungen hat der Beklagte, der französischer Staatsangehöriger ist, anläßlich seiner Befragung vor der österreichischen Botschaft in Paris am 22. Dezember 1970 erklärt, daß er vom Feber 1967 bis zu seiner Abreise am 31. Mai 1967 mit d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.01.1975

TE OGH 1973/12/6 6Ob244/73

Das klagende Kind wurde am 10. Mai 1971 von Christine W unehelich geboren. Es hatte bei der Geburt eine Körperlänge von 50 cm und ein Gewicht von 3650 g. Die gesetzliche Empfängniszeit des § 163 ABGB (alter und neuer Fassung) liegt in der Zeit zwischen dem 12. Juli und dem 11. November 1970. Mit den am 12. Juli 1971 gegen Mario W und am 27. Oktober 1971 gegen den im Rechtsmittelverfahren nunmehr alleinigen Beklagten Rudolf K erhobenen Klagen begehrte die klagende Partei jeweils das ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.12.1973

RS OGH 1973/12/6 6Ob244/73, 1Ob148/12i

Norm: ABGB §163 Abs1 K
Rechtssatz: Der § 163 ABGB in der neuen Fassung hat den biologischen und nicht einen rechtlichen Vaterbegriff im Auge (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage des UeKindG, 6.BlgNr 12, GP 12). Entscheidungstexte 6 Ob 244/73 Entscheidungstext OGH 06.12.1973 6 Ob 244/73 Veröff: SZ 46/119 = EvBl 1974/136 S 293 = ÖA 1976,65 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1973

RS OGH 1973/12/6 6Ob244/73, 1Ob659/77, 1Ob526/78

Norm: ABGB §163 Abs1 K
Rechtssatz: § 163 Abs 1 ABGB hat die Vaterschaftsvermutung des § 163 ABGB aF beibehalten; die bisherige Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Nachweis der Beiwohnung erbracht gilt und daher die Umkehrung der Beweislast eintritt, kann daher beibehalten werden. Entscheidungstexte 6 Ob 244/73 Entscheidungstext OGH 06.12.1973 6 Ob 244/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1973

Entscheidungen 1-15 von 15