Norm
ABGB §163 Abs1 KRechtssatz
§ 163 Abs 1 ABGB hat die Vaterschaftsvermutung des § 163 ABGB aF beibehalten; die bisherige Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Nachweis der Beiwohnung erbracht gilt und daher die Umkehrung der Beweislast eintritt, kann daher beibehalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0048543Dokumentnummer
JJR_19731206_OGH0002_0060OB00244_7300000_003