Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der Ex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1ABGB §§1293 ffABGB §§1431 ff AABGB §1452
Rechtssatz: Wer aufgrund einer Ersitzung Rechte verliert, hat keinen Bereicherungsanspruch oder Verwendungsanspruch gegen den Ersitzenden. Dem Schutzzweck der Rechtsvorschriften über die Ersitzung entspricht es, gegen den Ersitzenden auch einen allfälligen Schadenersatzanspruch des ehemaligen Eigentümers auszuschließen. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch des ehemaligen Eigentümers g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1078ABGB §1452GBG §9
Rechtssatz: Der Eigentumserwerb durch Ersitzung kann zwar durch ein verbüchertes Vorkaufsrecht nicht verhindert werden (EvBl 1958/200), den Weiterbestand dieses Vorkaufsrechtes aber auch nicht beeinträchtigen. Die auf einer Sache haftenden Lasten erlöschen nämlich durch die Ersitzung nur insoweit, als die der Erwerber weder kannte noch kennen musste. Der Bestand bücherlich eingetragener Lasten wird also durch di... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §1452ABGB §1477
Rechtssatz: Die bloße Untätigkeit des Servitutsbelasteten während einer kürzeren als der gesetzlichen Ersitzungsfrist ist im allgemeinen nicht als eine konkludente Vertragserklärung zu werten. Entscheidungstexte 7 Ob 812/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 7 Ob 812/81 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §1452 ff
Rechtssatz: Das Einstellen ( Garagierung ) eines Kraftfahrzeuges stellt gegenüber dem Recht auf Einstellung von Pferdefuhrwerken und Fahrrädern im Hinblick auf die Feuergefährlichkeit eine unzulässige Erweiterung einer ( ersessenen ) Servitut dar. Entscheidungstexte 6 Ob 269/62 Entscheidungstext OGH 29.11.1962 6 Ob 269/62 ... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer bäuerlichen Liegenschaften und behaupten, sie und ihre Vorbesitzer hätten seit unvordenklichen Zeiten auf dem sogenannten Sonnberg, das ist die Flurbezeichnung eines Waldkomplexes, in welchem Waldparzellen der Streitteile und noch weiterer bäuerlicher Besitzer gelegen sind, ihr Vieh weiden lassen, ebenso wie es der Beklagte bzw. seine Besitzvorgänger aber auch weitere Besitzer getan hätten, deren Parzellen gleichfalls am Sonnberg gelegen sind. Nach Behauptun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1452ABGB §1460
Rechtssatz: Das durch Ersitzung einmal erworbene Eigentum kann durch nachträgliche Besitzhandlung nicht mehr verloren gehen. Entscheidungstexte 2 Ob 275/59 Entscheidungstext OGH 24.06.1959 2 Ob 275/59 3 Ob 516/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1979 3 Ob 516/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §313ABGB §1452ABGB §1453ABGB §1460
Rechtssatz: Ersitzung einer Dienstbarkeit durch Bestandnehmer. Entscheidungstexte 3 Ob 377/55 Entscheidungstext OGH 27.07.1955 3 Ob 377/55 ImmZ 1055,295 4 Ob 516/67 Entscheidungstext OGH 04.04.1967 4 Ob 516/67 RZ 1967,164 = ZVR 1968/128 S 239 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §1452ABGB §1455ABGB §1472
Rechtssatz: Ersitzung von Dienstbarkeiten an Gemeindewegen. Entscheidungstexte 1 Ob 661/31 Entscheidungstext OGH 25.09.1931 1 Ob 661/31 SZ 13/185 6 Ob 753/80 Entscheidungstext OGH 17.12.1980 6 Ob 753/80 Auch; Beisatz: Eine Dienstbarkeit kann auch am öffentlichen Gut bestehen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1452ABGB §1455JN §1
Rechtssatz: Zur Entscheidung über Klagen wegen Ersitzung der in den §§ 1 und 2 des kaiserlichen Patentes vom 05.07.1853, RGBl Nr 130, bezeichneten Walddienstbarkeiten, Weidedienstbarkeiten und Felddienstbarkeiten sind die Gerichte so lange berufen, als nicht bei den Agrarbehörden ein Verfahren wegen Ablösung oder Regulierung dieser Dienstbarkeiten anhängig gemacht wurde. Unersitzbarkeit von Dienstbarkeiten des Fu... mehr lesen...