Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 20. 12. 2004 geschieden, wobei der Ausspruch der Scheidung am 2. 2. 2005 und jener über das gleichteilige Verschulden der Streitteile an der Zerrüttung der Ehe am 8. 3. 2007 rechtskräftig wurden. Das gegenständliche Unterhaltsverfahren behängt seit 24. 11. 2003 und betrifft Unterhaltsansprüche der klagenden Frau sowohl für die Zeit der (damals noch) aufrechten Ehe als auch für die Zeit nach rechtskräf... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Christa und des Edwin F*****, der die beiden Söhne Christian, geboren am 7. 7. 1982, und Alexander, geboren am 3. 2. 1986, entstammen, wurde mit rechtskräftigem Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom 4. 10. 1994 geschieden. Die Obsorge für die beiden Söhne kam der Mutter zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Korneuburg vom 9. 11. 2000 wurde der Vater zur Leistung eines monatlichen Unterhaltes von S 5.400,-- (EUR 392,43) für Christian und von S 4.80... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Eherechts-Änderungsgesetz 1999 (EheRÄG 1999), BGBl I Nr. 125/1999, trat gemäß seinem Art VII Z 1 mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Gemäß Z 4 dieser Übergangsbestimmung sind die mit dieser Novelle neu geschaffenen §§ 68a und 69b EheG auf Unterhaltsansprüche auf Grund von Scheidungen anzuwenden, bei denen die mündliche Streitverhandlung erster Instanz im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht geschlossen... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 12. 1947 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 9. 4. 1999, GZ 2 C 6/93w, 2 C 99/98d, gemäß § 55 Abs 1 und 3 EheG geschieden. Der Beklagte hatte - wie auch die Klägerin in ihrer Widerklage - die Ehescheidung aus dem Verschulden des jeweils anderen Gatten, in eventu Scheidung nach § 55 Abs 1 und 3 EheG verbunden mit dem Ausspruch begehrt, dass den jeweils anderen Gatten das Verschulden am Eintritt der unheilbar... mehr lesen...
Norm: ABGB §143 Abs2
Rechtssatz: Die subsidiäre Unterhaltspflicht eines Kindes gegenüber der Mutter tritt nur dann ein, wenn diese den ihr primär vom geschiedenen Ehegatten geschuldeten Unterhalt wegen dessen Leistungsunfähigkeit nicht erlangen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 1592/94 Entscheidungstext OGH 22.11.1994 5 Ob 1592/94 6 Ob 128/05z ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. Oktober 1949 zwischen der Klägerin und Dkfm. Peter R*** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 6. August 1971, 23 Cg 97/71, gemäß § 49 EheG aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Anläßlich der Scheidung wurde ein Vergleich geschlossen, der auch den von Dkfm. Peter R*** an seine geschiedene Frau zu leistenden Unterhalt festlegte. Dieser Vergleich wurde nach der Scheidung durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. Juli 1928 geborene Klägerin und der am 19. August 1920 geborene Beklagte haben am 22. November 1975 vor dem Standesamt Dresden/West die Ehe geschlossen. Die Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Mai 1983, GZ 28 Cg 53/80-97, geschieden. Beide Ehegatten wurden für schuldig erklärt. Ein Ausspruch, daß das Verschulden eines Teiles überwiegt, erfolgte nicht. Die Berufungen und die Revisionen beider Teile gegen diese Entscheidung ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 27. Feber 1979 aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden geschieden. Im Vergleich vom selben Tag hatte sich der Beklagte verpflichtet, der Klägerin bis einschließlich Juli 1985 einen wertgesicherten monatlichen Unterhalt von S 1.500,-- zu zahlen. Mit der am 28. Oktober 1985 eingelangten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 2.500... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde aus beiderseitigem gleichem Verschulden geschieden. Die Klägerin begehrte einen Unterhalt in Höhe von 3000 S monatlich. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage mit der Einwendung, die Klägerin könne ihren Unterhalt aus ihrem eigenen Vermögen und aus den Unterhaltszahlungen ihrer ehelichen Kinder bestreiten. Das Erstgericht wies die Klage auf Grund der Feststellungen über die Leistungsfähigkeit der sieben ehelichen Kinder der Streitteile ab, weil... mehr lesen...
Norm: ABGB §143 Abs2EheG §68EheG §69 Abs3EheG §71
Rechtssatz: Durch die Schaffung des § 143 Abs 2 ABGB idF BGBl 1977/403 wurde an der bisherigen Rangordnung der Unterhaltspflichtigen nach §§ 68, 71 EheG nichts geändert. Ein Unterhaltsbeitrag nach § 68 EheG ist also auch weiterhin erst zuzubilligen, wenn der Unterhalt des bedürftigen Ehegatten nicht durch unterhaltspflichtige Verwandte, zB Kinder, gedeckt werden kann. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §143 Abs2EheG §68EheG §69 Abs3EheG §71
Rechtssatz: Bei einer Scheidung aus beiderseitig gleichem Verschulden ist grundsätzlich kein unterhaltspflichtiger Ehegatte vorhanden. Im Gegensatz zu den sonstigen Unterhaltsansprüchen des Ehegesetzes wird hier der "Unterhaltsanspruch" erst durch den Richterspruch rechtsgestaltend begründet ("zugebilligt") und es wird auch kein echter Unterhaltsanspruch gewährt, sondern entgegen dem Wesen eines... mehr lesen...