Norm
ABGB §143 Abs2Rechtssatz
Die subsidiäre Unterhaltspflicht eines Kindes gegenüber der Mutter tritt nur dann ein, wenn diese den ihr primär vom geschiedenen Ehegatten geschuldeten Unterhalt wegen dessen Leistungsunfähigkeit nicht erlangen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047919Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020