RS OGH 2015/9/2 5Ob1592/94, 6Ob128/05z, 7Ob99/15g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1994
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Norm

ABGB §143 Abs2
  1. ABGB § 143 heute
  2. ABGB § 143 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 143 gültig von 01.01.1978 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 403/1977

Rechtssatz

Die subsidiäre Unterhaltspflicht eines Kindes gegenüber der Mutter tritt nur dann ein, wenn diese den ihr primär vom geschiedenen Ehegatten geschuldeten Unterhalt wegen dessen Leistungsunfähigkeit nicht erlangen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047919

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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