RS OGH 1994/11/22 5Ob1592/94, 6Ob128/05z, 7Ob99/15g

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Norm

ABGB §143 Abs2

Rechtssatz

Die subsidiäre Unterhaltspflicht eines Kindes gegenüber der Mutter tritt nur dann ein, wenn diese den ihr primär vom geschiedenen Ehegatten geschuldeten Unterhalt wegen dessen Leistungsunfähigkeit nicht erlangen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047919

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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