Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny in der Rechtssache der klagenden Partei M***** L*****, vertreten durch Dr. Widukind W. Nordmeyer und Dr. Thomas Kitzberger, Rechtsanwälte in Wels, gegen die beklagte Partei U***** G*****, vertreten durch Dr. Franz Gütl... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1398EO §210 IVAEO §210 IVE
Rechtssatz: Da nur im Zweifel der Ausgleichsanspruch nach Kopfteilen gemäß § 896 ABGB vorzunehmen ist und in erster Linie das zwischen den Solidarschuldnern bestehende Rechtsverhältnis bestimmt, ob und in welchem Umfang zwischen ihnen ein Rückgriff stattfindet, vermag die Zweifelsregel des § 896 ABGB den nach §§ 210 ff EO erforderlichen urkundlichen Nachweis eines solchen Rückgriffsanspruches nich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1398
Rechtssatz: Bei vertragsmäßig übernommener Haftung für die Einbringlichkeit der Forderung kommt § 1398 erster Satz ABGB nicht zum Tragen, der eine Haftungsbeschränkung des Überträgers für den Fall vorsieht, daß sich der Übernehmer aus den öffentlichen Büchern belehren lassen konnte (Wolff in Klang 2.Auflage VI, 323). Entscheidungstexte 1 Ob 222/71 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BABGB §1398
Rechtssatz: Der Anleiheschuldner wird auch dann befreit, wenn er an einen nicht verfügungsberechtigten Inhaber leistet oder konvertiert, es sei denn, daß der Anleiheschuldner wissentlich, in Kenntnis der Nichtberechtigung, leistet. Entscheidungstexte 3 Ob 282/54 Entscheidungstext OGH 28.04.1954 3 Ob 282/54 ... mehr lesen...