Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Johann G*****, vertreten durch Dr. Gottfrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 9. 1991 bei der Beklagten, einem Modeschmuck produzierenden Unternehmen, als Heimarbeiterin beschäftigt. Über Initiative der Beklagten vereinbarten die Parteien dann, dass die Klägerin ab Anfang April 1999 bei der Beklagten im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses zu arbeiten beginnt. Ihr letzter Tag als Heimarbeiterin war der 9. April 1999. Zwei oder drei Tage nach Arbeitsbeginn im Unternehmen sagte der Geschäftsführer zur Kläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377 HeimArbG §2HeimArbG §27b ABGB § 1377 heute ABGB § 1377 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Grundsätzlich ist eine Novation anzunehmen, wenn ein typischer Heimarbeitervertrag in einen echten Arbeitsvertrag umgewandelt wird oder umgekehrt. Damit tritt eine Beendigung des f... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377 ABGB § 1377 heute ABGB § 1377 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die Nichtigkeit oder Anfechtung des Neuerungsvertrages läßt die alte Verbindlichkeit grundsätzlich wieder aufleben, doch erlischt eine Widmungserklärung, die sich auf eine aus dem nichtigen Rechtsgeschäft ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377 ABGB §1379 ABGB §1380 B ABGB § 1377 heute ABGB § 1377 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1379 heute ABGB § 1379 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1376 ABGB §1377 ABGB §1380 ABGB § 1376 heute ABGB § 1376 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1377 heute ABGB § 1377 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045 ABGB §1377 ABGB § 1045 heute ABGB § 1045 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1377 heute ABGB § 1377 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377 ABGB § 1377 heute ABGB § 1377 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Zur Frage des Erlöschens der Verbindlichkeit aus dem Neuerungsvertrag und des Wiederauflebens der alten Verbindlichkeit.
Entscheidungstexte 6 Ob 352/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377 ABGB § 1377 heute ABGB § 1377 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Kommt eine Änderung des Vertrages hinsichtlich eines Punktes nicht zustande, bleibt der ursprüngliche Vertragsinhalt unverändert weiterbestehen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...