Das Erstgericht stellte die Exekution hinsichtlich der im (besonderen) Pfändungsprotokoll des Erstgerichtes 10 E 11 156/77 unter PZ 1 und 2 als Pfandscheine verzeichneten und beschriebenen Übernahmsscheine der Pfandleihstelle E in Graz von Amts wegen gemäß § 39 Abs. 1 Z. 8 EO mit dem Begründung: ein, daß das Gesetz nur die Verwertung von Pfandscheinen, nicht aber von Übernahmsscheinen kenne und daher kein Erlös zu erzielen sein werde. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der betreibenden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1370ABGB §1393 AEO §296
Rechtssatz: Pfandscheine sind Legitimationspapiere, Legitimationspapiere nehmen eine Mittelstellung zwischen Inhaber- und Namenspapieren ein. Sie teilen mit ersteren, dass der Schuldner sich durch die Leistung an dem Wertpapierinhaber befreien kann, wenn er nur den Mangel von dessen Papiereigentum bzw Ermächtigung nicht kannte. Mit letzteren haben sie gemeinsam, dass der Schuldner den Nachweis des Papiereigen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1368ABGB §1370
Rechtssatz: Der Pfandvertrag kann mündlich oder schriftlich und auch nur stillschweigend abgeschlossen werden. Der Pfandschein ist nur Beweisurkunde und Legitimationspapier. Entscheidungstexte 5 Ob 586/59 Entscheidungstext OGH 10.02.1960 5 Ob 586/59 Veröff: EvBl 1960/139 S 268 4 Ob 76/75 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §448ABGB §879 CIIkABGB §1370PostSpO §16 Abs2
Rechtssatz: Die Verpfändung der Einlage eines Postsparbuches ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 199/55 Entscheidungstext OGH 30.03.1955 1 Ob 199/55 Veröff: EvBl 1955/238 S 409 = JBl 1955,598 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0038652 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund des gerichtlichen Vergleichs vom 21. April 1952 zur Hereinbringung von 1150.48 S samt Anhang die Exekution gegen die Verpflichtete durch Pfändung des von der Rückzahlung eines Darlehensbetrages abhängigen Herausgabeanspruches der Verpflichteten gegen das Dorotheum K. hinsichtlich verschiedener Fahrnisse und des im Falle der Versteigerung der Gegenstände jener zustehenden Anspruches auf Ausfolgung des Verkaufserlöses. Infol... mehr lesen...
Norm: ABGB §1370
Rechtssatz: Pfandscheine (einer Pfandleihanstalt) sind Legitimationspapiere. Entscheidungstexte 1 Ob 96/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 1 Ob 96/53 Veröff: JBl 1953,605 = SZ 26/31 5 Ob 586/59 Entscheidungstext OGH 10.02.1960 5 Ob 586/59 Beisatz: Allgemeines zum Pfandschein. (T1) Veröff: EvBl 1960... mehr lesen...
Norm: ABGB §1370EO §253EO §268EO §294
Rechtssatz: Die Pfändung des Herausgabeanspruches gegen die Pfandleihanstalt als Drittschuldner bezüglich dort verpfändeter Sachen des Verpflichteten ist nur durch gleichzeitige Pfändung des Pfandscheines nach § 253 EO vollstreckbar. Eine abgesonderte Pfändung des Herausgabeanspruches nach § 294 EO ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 96/53 E... mehr lesen...